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Das verhängnisvolle Jahr 1489 bezeichnet auch den Zeit-punkt des völligen Bruches zwischen Jakob Mötteli und seinemVertrauten und Ratgeber Peter Andres von Aldendorf. 1 )
Am 35. April schrieb Zürich, nachdem Andres kurzzuvor einen Teil der hegauischen Herrschaft Neuenhausenerkauft hatte, 2 ) an dessen Landesherrn, den Erzherzog Sigmund,er möge ihn weisen „den Möteli vnbekümbert oder sich rechtz,lut der bericht, begnügen zu lasen." 3 ) Jakob Mötteli seiner-seits wartete Jahre lang die Gelegenheit ab, sich an seinemeinstigen Freunde rächen zu können. Als ein Jahrzehnt her-nach, im Schwabenkriege, die Schweizer ins Hegau zogen, liesser durch bezahlte Kriegsknechte Schloss und Dorf Neuenhausenin Brand stecken. 4 )
Ganz unbegründet war Möttelis Hass gegen Peter Andreswohl nicht. Der letztere hatte sicherlich als Agent seines Herrnin der Lindauer Fehde mit seiner Vollmacht willkürlich ge-schaltet und der „reiche Mötteli" mochte oft in arger Geld-verlegenheit sein, als noch nach Jahren immer neue Anfor-derungen einliefen, die sich auf Verheissungen und Verschreib-ungen Peter Andresens stützten. 5 )
') Noch in dem Prozesse um Lütfrieds sei. Erbe erscheint er als seinunzertrennlicher Begleiter. Vgl. S. 123 Anm. 5 und Beilage vom 27. April 1495.
'') St.-A. Zürich Ratsmanual Nat.. 1489 S. 69. „vf sant Marx tag pre-sentibus herr Lasarus Göldy hobtman vnd rät."
3 ) 1489, 7. März verkauft Hans Mathias von Hewdorf zu LangensteinPeter Andrissen von Altendorf zu Newenliusen um 1554 Gulden Rh. seinezwei Dritteile zu Newenliusen, nämlich '/3 des Burgsässes, Burgstalls undBurggrabens, 2 /3 an Gericht, Twing, Bann etc., die ganze Weintaverne etc.,alles Lehen von Graf Sigmund von Lupfen. Fiirstenb. U. B. VII. S. 183.Nr. 98,5. Peter Andres erscheint zum letzten Mal, meines Wissens am 15.Oktober 1509 1. c. S. 172 Nr. 91,7. Vgl. über ihn ebendaselbst S. 70, No.29, 12. S. 183, Nr. 98,7, S. 320 Nr. 178. Seit 1495 erscheint neben ihmsein Sohn (?) Peter Andres der Jüngere.
4 ) „Das Dorf Nüwenhusen was aines hiess Peter Andress von Alten-dorf, der was ein guter redner an dem kamergericht, der hat Jacoben
Mötelin vil widerdrieß gethon, derselbig gab den knechten etwas gelts,das sy im dasselbig dorf liessend verbrennen vnd das schloss, damit dergedacht Peter Andress wüste, das er es gethon." Chronik des Schwahcn-krieges von Felix Meiss. Abgedr. Fürstenb. U.-B. VII. S. 333.
6 ) Vgl. dazu die Beil. vom 27. April 1495 u. den oben erwähnten Pro-zess Möttelis gegen Obwalden. Noch 1495 meinte Rudolf von Rappenstein,gen. Mötteli: „dz in den tagen, als sin veter Jacob zu Lindow gefangen