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Durch den Tod seines Vaters war Jakob zwar der Erbevon dessen riesigem Vermögen geworden. Seine SchwesterUrsula hatte bekanntlich auf allen weiteren Anfall verzichtetund sich mit 4-000 Gulden begnügt uncl die beiden Schwesternim Klarissenkloster zu Villingen wurden mit 2000 Gulden ab-gefunden. 1 ) Drei uneheliche Söhne, Konrad, Hans und Mar-tin hatte Rudolf in seinem letzten Willen mit je 500 Guldenbedacht. 2 )
Auch nach den ungeheuren Auslagen, die ihm der Lin-dauer Handel gebracht, ist Jakob der „reiche Mötteli" geblieben,aber es war ihm oft schwer, das Geld flüssig zu machen undso ward er momentan zu Anleihen gezwungen. 3 )
gewesen, von dem selben sinem veter Jacoben im etlich züsagen beschehensig (sie), dz er sich sin annemen vnd im in sinem handel dz best tun söll u ;er wurde aber von dem Zürcher Rate abgewiesen. St.-A. Zürich. Rats-manual 1495. Bapt. S. (10 „vffsambstag vor sant Margreten tag.' (lt. Juli.)
') Thatsache ist, dass Amalia die jüngere erst nach des Vaters Todeins Kloster trat, noch 1482 stellte sie ihren Bruder Jakob als Vertreter inder Erbsache Lütfried Möttelis auf. Primbs 1. c. S. 157, leider ohne näheresDatum noch Quellenangabe; in Lindau suchte ich den Brief vergebens. —Jakob hinterlegte für die 2000Gulden einen Gültbrief beim Rate zu Schafl-hausen. Joachim Mötteli gab später dem Kloster für den Zins seine neu-erkaufte Herrschaft Pfyn, Tettikofen und Koboltzhofen zu Unterpfand.Urk. v. 29. September 1500. St.-A. Zürich, Akten Thurgau Pfyn I. Noch1614, als die Herrschaft Pfyn an Zürich überging, war sie mit diesen 2000Gulden Hauptgut zu gunslen des Bickenklosters in Villingen belastet, erst.1622 wurden davon die letzten 150 Gulden abbezahlt. Näf V „Pfyn", un-paginierte, eingelegte Blätter.
2 ) Es geht dies aus einem Prozess Konrad Möttelis mit seinem Bru-der Jakob hervor, der am 20. September 1505 vom Zürcher Rate ent-schieden wurde. St.-A. Zürich, Ratsurkunde 1479—1635 B V 58, S. 54/55.So wertvoll die von Näf gesammelten Notizen sind, so unbrauchbar sinddie genealogischen Resultate, die er daraus gezogen; man kann nichtsBesseres thun, als sie kurzweg ignorieren. Er kennt keinen dieser dreiSpurii als Sohn Rudolf des Aeltern, dem Konrad z. B. giebt er einen an-geblichen Hans Mötteli zum Vater; Rudolf dem Aelteren schreibt er da-gegen einen illegitimen Sohn Andreas zu, der als Waldbruder in Unter-waiden gestorben sein soll. Die Nachricht ist jedenfalls unrichtig, dennKonrad spricht in dem obengenannten Prozess ausdrücklich nur von dendrei obgenannten unehelichen Söhnen seines Vaters.
3 ) 1491, 5. April (Zinstag nach Ambrosi) entlässt er den FreiherrnUlrich von Hohensax und Hans von Landenberg zu Altenklingen, seinenSchwager, die gegen Frau Adelheid Tungerin, Hans Grebels sei. von ZürichWitwe, seine Mitgülten um ein Anleihen von 2000 Gulden (ä 5°/o) gewor-den waren, wiederum dieser Mitgült- und Gewährschaft. Kantons-A St.Gallen , Landvögtl. Archiv Näf V. Es ist unmöglich, das Vermögen Jakobs