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Die Familie vom Rappenstein genannt Mötteli und ihre Beziehungen zur Schweiz
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Auch Möttelis Schwager und Schwiegerneffe Hans vonBreitenlandenberg, der in der Lindauer Fehde sich an dieSpitze gestellt, seine Feste Altenklingen zum Gefängniss undsich selbst zum Kerkermeister des gefangenen kaiserlichenDieners hergegeben hatte, musste den Undank des Mannesspüren, für dessen Befreiung er so viel gethan.

Mehrmals hatte Peter Andres seinem Herrn schon erklärt,wie er den Landenberger dadurch zu seiner thatkräftigenHilfe gewonnen, dass er ihm in Möttelis Namen versprochen,eines seiner zahlreichen Kinder zu adoptieren. Mötteli hattedazu geschwiegen und keine Miene gemacht, dem Gatten sei-ner Nichte das gegebene Versprechen zu erfüllen. Erst nachlängerer Zeit entschloss er sich, das jüngste, noch in Windelnliegende Kind des Landenbergers zu sich zu nehmen; die äl-teren Kinder dünkten ihn „alle zu halsstargk vnd maisterloserzogen". Jakob Mötteli gewann das Mädchen lieb und erzog

148 ff.) Müller ist es, der jene bekannte Bemerkung bringt, dass vonFlües Forderung eine so „reine" gewesen, „dass selbst sein Vater (Nikolausvon Fliie) davon wusste," und uns damit glauben machen könnte, BruderKlaus sei als Zeuge in dem Prozess aufgetreten. Da Füssli diese That-sache, die ihm doch sicherlich erwähnenswert geschienen hätte, aber mitStillschweigen übergeht, so haben wir es offenbar bloss mit einer dervielen schönen Phrasen Müllers zu thun. Sicher ist aber, dass Müller nichtbloss aus Füssli geschöpft, sondern wahrscheinlich die Akten selber ge-sehen hat. Er allein giebt das Datum der Spruchbriefe, deren er zweiunterscheidet, den einen zu gunsten Winkelrieds vom Samstag nach St.Joh. Bapt. U91, den andern vom Samstag vor Ulrich 1492 zu gunsten desAmmann von Fliie. Ming, Br. Klaus IV, S. 53, Anm. 1 macht aufmerk-sam, dass 1492 die beiden Daten auf den 30. Juni zusammenfallen, eineso lange Verschleppung des Prozesses wäre aber doch fast undenkbar,nachdem bereits am 27. Dez. 1490 Zürich den Rechtsvorschlag auf Brem-garten angenommen! Es ist übrigens merkwürdig, dass auch Füssli zweiUrteile und Ammann von Flüe, neben Winkelried, als Streitpartei erwähnt;und doch werden die 50 Gulden, der Rest seiner Forderung, bereits am5. Dez. 14S9 quittiert, und in den Zürcher Ratsprotokollen, wie in Wald-manns Schuldenrödeln wird seiner nie gedacht!! An Füsslis Auszügenaus diesen Prozessakten ist übrigens auch verwunderlich, dass er den Am-mann von Zuben auf dem Todbett Zeugnis ablegen lässt. Wie reimt sichzu dieser Mitteilung die Marchurkunde zwischen Unterwaiden und Haslivom 14. Mai 1494, wo Nikolaus von Zuben noch als Landammann auf-tritt? ( St.-A. Bern , Teutsches Spruchbuch 1493—1498; Teillade Lungern-Dorf, Vidimus vom 29. Aug. 1583.) Der Verlust der Dokumente ist umso tiefer zu bedauern, als sie vermutlich das Verhältnis Waldmanns zuUnterwaiden und zu Mötteli in helleres Liebt, setzen würden.