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Die Familie vom Rappenstein genannt Mötteli und ihre Beziehungen zur Schweiz
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das Schwert des Scharfrichters gefallen war, bekam Hans vonFlüe, nachdem er sein Recht durch Zeugenaussagen erhärtethatte, die andern 50 Gulden. x ) Um die Forderung Winkel-rieds entspann sich ein Prozess zwischen dem Ansprechet'und dem zürcherischen Fiskus, welchem Waldmanns Vermögen -zugefallen war. 2 )

Nachdem der Rat von Zürich Winkelried vergeblich er-mahnt hatte, von seiner Ansprache abzustehen, 3 ) erklärte ersich endlich am 27. Dezember 1490 bereit, das angeboteneRecht in Bremgarten aufzunehmen. 4 ) Der Spruch HeinrichSchodolers des Schultheissen und der Räte von Bremgartenergieng erst am 25. Brachmonat 1491 zu gunsten des Unter-waldners. 5 )

halte ihn nit für einen solchen ritter, daß er im sein geld ußgebe etc.'H. H. Füssli, „Joh. Waldmann. Ritter, Bürgermeister der Stadt Zürich",Zürich 1780, S. 283.

') Quittung des Landammann und Rates zu Unterwaiden ob demWald um 84 Gulden „erlitten kostens von der Meylendischen sach wogen"und um 50 Gulden, so „der Waldman vnserm landamman Johansen vonFlü' schuldig was." Samstag nach Andreas (5. Dez.) 1489. Orig. Pap. •St.-A. Zürich, Urk. Stadt u. Land No. 735. Sonderbarer Weise scheinenauch die erstgenannten 84 Gulden aus Waldmanns Hinterlassenschaft be-stritten worden zu sein. Ein kleiner Rodel, der Waldmanns Vermögenbeschlägt, (St.-A. Zürich, Akten Kriminalsachen: Waldmann) sagt nämlich:„ich gen dem schriber von Vnderwalden lxxxiiij gl. hieß ein rat hab vonim ein quitantz vff Mittwuch nach Niclay."

2 ) Ein andrer kleiner Rodel in der obgenannten Mappe des St.-A.Zürich meldet: „dis vermeinen Waldman solich inen schuldig sye: Itemj° guldin Heinrich Winckelriet von Vnterwalden."

3 ) St.-A. Zürich, Ratsmanual 1490 Bapt. S. 91 und 106 „vff sambs-tag nach sant Martinstag" (13. November) und „vf sant Andras (sie) Abend"(29. November) 1490.

4 ) St.-A. Zürich. Ratsmanual 1491, Nat. S. 1, „vff mentag nach desnüwen jars tag anno domini etc. Ixxxxj" (27. Dez. 1490).

6 ) Leider sind der Spruchbrief und die Kundschaften, denen Füssliund Joh. von Müller interessante Details entnahmen, im Zürcher Staats-archiv nicht mehr aufzufinden, vielleicht bei Anlass der in den 1860erJahren vorgenommenen unglücklichen Archivordnungsversuche verschobenworden, oder vielleicht schon früher (durch Füssli?) verloren gegangen.Jedenfalls sind aber dieser Spruch und die Kundschaften gemeint, wenndas „ Canzley - Register All" in 367. Trucken Korn-Ambt unter mehrerenWaldmanniana als No. 11 und 12 ein „Bremgartisches Urthel wegen einemWaldmannischen Schuldengeschäft 1490, 1491" verzeichnet. Was wir darüberwissen, verdanken wir Füssli (Waldmann S. 280 ff.) und Joh. von Müller(Schweizergeschichte V, 379 ff., Note 579, 580); aus diesen beiden haben Bus-inger und Zeiger geschöpft. (Versuch, bes. Gesch. d. Freystaats Unterwaiden II,