116
durfte, um diese 300 Gulden, die sich (zum Teil wenigstens)von Gesandtschaftsritten nach Innsbruck herleiteten,*) denihm zweifellos persönlich bekannten Männern sauszurichten. 2 )Sein Geschäftsträger kam dem Auftrag nicht sehr pünktlichnach; nur Ammann von Zuben konnte, auf sein Drängenhin, bei Waldmanns Lebzeiten seine 100 Gulden und dieHälfte der Forderung von Flües erlangen. 3 ) Erst als dasHaupt des gewaltigen Mannes in der Hegnauersmatte durch
0 Wenigstens bei Hans von Fliie, nach Müllers Schweiz. Gesch. V,380. (Leipziger Ausg.)
2 ) Diese drei Männer dürften als die Leiter und Führer der Bewegungder Unterwaldner zu gunsten ihres reichen Mitlandmanns angesehen werden.Nikolaus von Zuben und Heinrich Winkelried sind als Bolen auf den wich-tigen Tagen vom 22. Juli 1482, 7. Januar 1483 und 24. August 14SB nach-weisbar, auf der letztgenannten Tagsatzung, wo die ersten Verhandlungenmit den kaiserlichen Gesandten stattfanden, erblicken wir als Dritten anihrer Seite auch den Altammann Hans von Flüe. — Wir dürfen Klausvon Zuben und von Flüe eine um so einilussreichere Rolle, besonders inden bewegten Jahren 1484 und 1485 zuschreiben, als im erstem Jahre deralte, bereits 1455 Landammann gewordene Nikiaus von Eywil, von FlüesSchwiegervater, die Regierung führte, im folgenden Jahre ein Neuling inStaatsgeschäften, der jugendliche Dionysius Heinzli. Merkwürdiger Weisetritt im Möttelihandel der intrigante Landainmann Bürgler nirgends hervor;freilich ist er seit dem Amstaldenhandel bis zum Jahre 1486 nie mehr aufeidgenössische Tage gebraucht worden. —Klaus von Zuben, ein in der Eid-genossenschaft angesehener Mann, war von Alpnach gebürtig (Urk. d.Gemeindelade Alpnach-nid Feld vom 29. Aug. 14S6). 1478 ist er Abge-sandter der Eidgenossen zum König von Frankreich und wird seit dieserZeit oft auf die Tagsatzung geschickt. 1480 wird er regierender Land-ammann und bekleidet diese Stelle noch in dem Jahre 1488 (und 1494?).Hans von Flüe ist der älteste Sohn Bruder Klausens, er wird 1486 zurhöchsten Würde des Landes erhoben, kommt hernach jeweilen im drittenJahre zur Regierung (1489, 1492, 1495, 1498 und 1501) und stirbt inseinem letzten Amtsjahre 1506 (vor dem 25. Juli). Vgl. P. M. Kiem, dieLandammänner von Obwalden, Gsch.fr. XXVIII, S. 253 ff. HeinrichWinkelried war damals der angesehensten Männer einer nid dem Wald.Seit Mitfe der sechziger Jahre sehen wir ihn fast bei allen innern Landes-angelegenheiten mitwirken; 16mal ist er von 1475 bis 1498 als Ta.gsatzungs-bote nachweisbar. Dass er aber Landschreiber gewesen, wie nach demVorgange Hermanns von Liebenau (Arn. Winkelried, s. Zeit u. That, S. 37)und Deschwandens (Geschfr. XXVII. S. 82) bislang angenommen wurde,beruht auf einem Interpunktionsfehler im Abdruck der Urk. v. 29. Dez.1469 in der Zeit sehr. f. schw. Recht VII, 2, 23, No. 4 (auch abgedr. ohnejegliche Interpunktion Gschfr. XXXIII S. 97 ff.) Der Titel Landschreiberist darin auf den vorhergehenden Boten, Hans Schriber von Obwalden,den Schreiber des „Weissen Buches* zu beziehen.
3 ) Waldmann hatte ihm geantwortet: „man habe im um das Geldso not getan, daf3 er es suß ußgegeben", worauf von Zuben sagte: „er