111
zeihlich, als die Abschiede wirklich von nun an über denHandel schweigen, — aus dem einfachen Grunde, weil dieEidgenossen nun nichts mehr damit zu thun hatten.
Am Montag nach Johannes des Täufers Tag i486 abererfolgte zu Innsbruck die endgültige Vermittlung durch Sig-mund und seine Räte. *) Der Kaiser war gegen eine Ent-schädigung von 4000 Gulden von weitern Forderungen anMötteli abgestanden, die Lindauer befriedigten sich mit einer♦ Summe von 6000 Gulden. Die Briefe, welche dem Anlass-brief zufolge hinter den Herzog gelegt waren, wurden denParteien wieder herausgegeben, der von Mötteli der StadtLindau gegebene Schadlosbrief, sowie der vom Abt von St.Gallen ausgestellte Rechtsbrief wurden für null und nichtigerklärt; auch jener Satzbrief, welchen Möttelis Vater einst derStadt gegeben hatte und der bestimmte, dass die Mötteli mitihren Gütern im Gebiete der Stadt Lindau nicht anders undnicht höher als andere Gäste besteuert und zum Verkaufederselben nicht gedrängt werden sollten, musste dem Erzherzogübergeben und von diesem vernichtet werden.
So endete der Möttelihandel ohne jede Mitwirkung derUnterwaldner oder der eidgenössischen Orte. 2 )
Merkwürdig lang verzögerte sich die Lossprechung Lindausaus der Reichsacht. Der kaiserliche Erlass, durch den die
0 Zu diesem Tag vom 4. Juli bevollmächtigten die Lindauer amVeitstag (15. Juni) 1486 Ulrich von Stayn und Hans Metzler, Bürgermeisterund Jos. Walter, den Stadtschreiber. Primbs 1. c. 160 nach unbekannterQuelle; das Lindauer Ratsprotokoll thut dessen nicht Erwähnung.
2 ) Alles nach Primbs (1. c. S. 160), dem anscheinend eine Urkundevorlag. Nur die an Lindau bezahlten 6000 Gulden verschweigt der Ver-fasser in seinem Bestreben, die Rolle Lindaus als eine möglichst edle unduneigennützige darzustellen. Dagegen erwähnen sie einstimmig die LindauerChronisten, die auch von der an den Kaiser bezahlten Summe wissen; sosagt die anonyme Lind. Chronik (es sollten die Bürgschaftsbriefe etc. wiederheraus gegeben werden etc.) „mit dem anhang das Möttelin wegen seinesVerbrechens dem Kaiser vier tausend Gulden vnd der Statt Lindaw wegenerlit.ner grosser Costen vnd Schoden sechstausend Gulden einhändigen(solle)." Aehnlich lauten Güllers Annalen: „Da leget sich Hertzog Sigmundvon Osterreich darin, vnd ward ihm Recht zue sprechen heimbgesetzt, dersetzt allso, das Mottelin dem Kayser sollt geben für sein Porz (sie) 4000 f.vnd denen von Lindaw 6000 f. für ihr müeh vnd schaden etc."