Druckschrift 
Die Familie vom Rappenstein genannt Mötteli und ihre Beziehungen zur Schweiz
Seite
110
Einzelbild herunterladen
 

110

Diese einundzwanzig Abgeordneten errichteten einen An-lassbrief' auf Herzog Sigmund, dessen Artikel sich mit jenendes Entwurfes vom 28. Oktober fast wörtlich decken. Nureinzelne wenige Bestimmungen sind neu. Allfällige Wertbriefe,die Mötteli in Lindau "hinterlegt hat und die nicht jene kau-tionierten 15000 Gulden betreffen, sind nicht, wie nach demEntwurf, an Mötteli auszuhändigen, sondern beim Erzherzogzu hinterlegen, ebenso allfällige Vidimusbriefe, die Mötteli vonden als Tröstung hinterlegten Hauptbriefen besässe. Ausdrück-lich wird bestimmt, dass die Stadt Lindau weder dem JakobMötteli noch irgend jemanden seinetwegen Verantwortung undWiderrecht schuldig sei. Falls der Erzherzog vor Erlassungdes Spruches und dem vollen Austrag der Sache mit Todabgehen sollte, so bestimmte der Brief, dass alsdann der Haupt-mann an der Etsch an seine Stelle als Obmann treten undmit den herzoglichen Räten gütlich oder ernstlich den Handelschlichten sollte. Falls aber Mötteli stürbe, so sind seine Erbenverbunden, an seiner Statt zu Recht zu stehen, oder wennsie das nicht thun, den Lindauern die 15000 Gulden zuüberlassen. v )

Unsere schweizerischen Chronisten und Geschichtschreiberbetrachten diesen Anlassbrief als den rechtlichen Abschlussdes Möttelihandels. Sie wissen zu erzählen, wie Mötteli, derseine Freiheit nicht zum zweiten Male verscherzen wollte,auf erfolgte Citation hin sich nicht vor den Erzherzog stellte,sondern auf sicherm Schweizerboden blieb und die vertrösteten15000 Gulden fahren liess. 2 ) Dieser Irrtum ist insofern ver-

0 Gleichzeitige Abschrift auf der Rückseite des Konstanzer Abschiedesvom 19. Februar (Reminiscere) 1486. St.-A. Zürich Absch. B. VI II 81.S. 150a—151b. Nach dem Original (wo?) aber mit offenbaren Fehlernabgedruckt bei Primbs loc. cit. S. 161. In Lindau findet sich der Original-brief nicht mehr vor; hatte ihn Primbs aus Innsbruck oder München?

2 ) So zuerst Anslielm. Ausg. d. bern. hist. Ver. I. S. 261. „Und alsoentflog der veisst vogel dem keiser von Lindow ins Turgow etc." Unbe-stimmter meldet Vadian, deutsche Schriften II S. 307; „darum . . . wurdendsi ledig und um etliche tusend guldin gestraft, nit vast billicher dingen,dan dass man wißt, daß Rudolf (sie) an gut mechtig was und der Truk-säß im abnam nach sinem mütwillen. Den von Lindow was ouch einpüt darvon."