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Räte eintreffen und ihre Bemühungen mit denen der Eid-genossen vereinigen, um die Entlassung Möttelis zu erwirkenund damit weitern Unruhen vorzubeugen. Auch die Unter-waldner sollten auf denselben Tag ihre Botschaft nach Lindauabfertigen, um ihren Landsmann zu vermögen, einen Vergleichanzunehmen. Alle Gesandtschaftskosten sollten entsprechendden Bestimmungen des Unterwaldner Landrechtsbriefes vomJahre 1465 dem Mötteli verrechnet werden.*)
Diesmal scheiterte der Friedensversuch an der Hartnäckig-keit Lindaus, das sich wohl wiederum auf den kaiserlichen Haft-befehl berief. Denn der Abschied des nächsten, zu Zürich am1. November gehaltenen Tages berichtet von einem Ueberein-kornmen mit den österreichischen Räten, demzufolge ErzherzogSigmund unverzüglich seine Gesandten zur kaiserlichen Majestätsenden solle, um zu erwirken, dass Mötteli ledig gelassen undihm Gelegenheit geboten werde, sich zu rechtfertigen. 2 ) DieEidgenossen lassen deutlich durchblicken, Unterwaiden undandere Orte würden dann desto geneigter sein, „siner gnadenyetzigen beger," nämlich Sigmunds Wunsch, von den vier Rhein-städten keinen Treueid zu fordern, Folge zu geben. 3 )
Werfen wir indessen einmal einen Blick nach Lindau, wodie Verhältnisse höchst sonderbar sich gestalteten.
Wahrscheinlich schon im Mai 1482, infolge der zweitenschweizerischen Gesandtschaft nach Lindau, war Jakob Mötteli
*) Es war dies schon bei den frühem Gesandtschaften geschehen. —Vergl. oben S. 157 Anm. 4.
2 ) Absch. Zürich „vff aller heiigen tag." „Vnd vfl söllichs so ist furervon vnnser eydtgnossen von Vnderwalden vnd jrs landtmans wegen desMottiiis, mit der österreichischen bottschafft abgeredt vnd beslossen worden:das vnnser gnediger herr von Oesterich ein treffenliche bottschafft vffstündvnd an verzug zu der keserlichen (sie) maiestät vertigen vnd daselbs sö-lichen vlyß ankeren vnd also hanndien läsen sol, damit der genant Mottelygelediget oder zu zimlicher rechtuertigung vnd vßtrag gesteh werd, vndsich harjnn also bewisen, das vnnser eydtgnossen von Vnderwalden vndannder des geneigter werden, siner gnaden yetzigen beger oucli zu will-faren." Stdt.-A. Zürich, Absch. B. VIII, 81, S. 110. Vgl. dazu die unge-nügende Angabe in der Amtl. Samml. III, 1, S. 195, No. 226 b.
3 ) Vgl. dazu den vorhergehenden Artikel d. Absch. 1. c. No. 226 a. —Dem Wunsche des Erzherzogs wurde zu Zürich an der Tagsatzung vom22. November 1484 wirklich entsprochen. 1. c. S. 197, No. 227 c.