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Es gelang den Boten wirklich, die erhitzten Gemüter derLandleute Jakob Möttelis einigermassen zu besänftigen und dasFeldzugsprojekt zurückzuhalten. 1 ) Als dieselben am 24. Sep-tember von Luzern schieden, wo sie, wie verabredet worden,die Traktanden der vorigen Sitzung erledigt hatten, beschlossensie, daheim zu melden, was man in der Sache Unterwaldens,Lindaus und Möttelis halb gehandelt und was für Zusagen manden Unterwaldnern gemacht. Den Boten auf dem nächstenTage zu Zürich solle Gewalt erteilt werden, „damit man mitbottschafft oder jn andern wege vnsern eydgnossen zu gut inden sachen handle." 3 ) Daselbst zu Zürich traten schon fünfTage später die Abgeordneten der Eidgenossen wieder zu-sammen. Verschiedener Anstände halber hatten sich hier dieBoten Erzherzog Sigmunds eingefunden; es waren dieselben,wie im vorigen Jahre, Hiltbrand Rasp und Hans Lanz. IhreInstruktionen lauteten auch auf die Lindauer Angelegenheit,und die Wünsche der Eidgenossen fanden ihr freundlichesEntgegenkommen. 3 ) Man einigte sich, dass Zürich, Luzern,Uri und Schwyz auf den 22. Oktober ihre Gesandten nachLindau schicken; daselbst sollten auch die österreichischen
den Zürcher Abscli. B. VIII. 81, S. 97 b und dort fälschlich als ein Teild. Absch. v. 2. September. — Vgl. Amtl. Samml. III, 1, S. 192, No. 222 k.
') Vgl. dazu das Luzerner Umgeldbuch von 1484 post Joh. Bapt. „vffsampstag sant Leodegarientag (2. Oktober) jtem xxxj ß den knechten sodie botten gan Vnderwalden geiürt hand." Auch jene andere Stelle der-selben Quelle gehört wohl hieher: „vff Samstag vor Galli; vff samstag sant,Gallen tag (9. und 16. Oktober) jtem j lib. v ß Melchior Hussen als er zutagen gan Stans vnd Sarnen was."
2 ) Absch. Luzern: „Frytag nach Maurity." „Der sach halb von Vnder-walden di (sie) von Lindow vnd Jacoben Mettilin berüwent (sie) weiß yeclicherbott ze sagen wie man die gehanndlet vnd was man den von Vnderwaldenzugeseit hat, sol yederman treffenlich heimbringen, die sach bedenken vndden selben botten zen (sie) Zürich gewalt geben, daselbs ze besliessen vndentlich ze halten, damit man mit bottschafft oder jn andern wege vnnserneydgnossen zü güt jn den sachen lianndle." St.-A. Zürich , Absch. B. VIII,81, S. 98 a. Vgl. damit die ungenügende Angabe der Amtl. Samml III, 1,S. 193, No. 223 g.
3 ) Absch. Zürich, „vff Michaelis" (29. September) „Des hanndels halbdie von Vnderwalden von jrs landtmans des Mettiiis wegen berüörend gegendenen von Lindow, ist nach allerley red vnd rätschlagung mit vnnsers gne-digen herren von Osterrich raten, die sich gar gutwillig darjnn erzeigen,abgeredt vnd beschlossen" etc. Vgl. Amtl. Samml. III, 1, S. 194, No. 224 c.