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Die Familie vom Rappenstein genannt Mötteli und ihre Beziehungen zur Schweiz
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gegen eine Verschreibung nnd einen persönlichen Eid, die Stadtnicht zu verlassen, auf freien Fuss gesetzt worden. Er gehtwieder seinen Privatgeschäften nach und erscheint mehrmalsvor dem Ratsgerichte von Lindau. Ja, gegen Ende Mai 1483,noch bevor der Streithandel auf Bürgermeister und Rat vonKonstanz zu Recht gestellt war, kaufte er ein Haus zu Lindau,und der Rat erlaubte ihm am 26. Mai, den Kauf zu thun, nach-dem er versprochen hatte, das Haus, derweil er ein Gast sei,als ein Gast, falls er Bürger würde, als ein Bürger zu ver-steuern, und wenn er von hinnen zöge, niemanden in das Hauszu setzen, noch dasselbe jemandem zu verkaufen als einemBürger von Lindau.

Das beweist deutlich, welch grosses Vertrauen Mötteli aufdas Eingreifen LIerzog Sigmunds und seiner Räte setzte. DieStadt Lindau dagegen zeigte, wie wir sahen, der InterventionOesterreichs gegenüber grosse Zurückhaltung und nahm erstnach langer Bedenkzeit den Rechtsvorschlag auf die Nachbar-stadt Konstanz an.

Bald zeigte es sich, wie berechtigt diese Zurückhaltungder Lindauer gewesen war. Bevor noch der Schiedsspruchder Konstanzer erfolgt war, erklärte Kaiser Friedrich die Stadtin des Reiches Acht und verkündete am 1. Brachmonat 1484diese Massregel den Reichsständen. 2 ) Ausdrücklich wird indem Achtbriefe der Möttelihandel als Ursache dieser Massregelangegeben, die für Lindau um so empfindlicher war, als die

') „Mentag nach Urban a° etc. lxxx 3° als Jacob Möttelin des Krölshus kofft hat etc." Stdt.-A. Lindau, Ratsbuch II. Als Nachspiel zu diesemHauskauf folgte am 8. August (6 la ante Laurentij) vor dem Rate ein Prozessgegen einen gewissen Klaus Mörlin, der vom Bürgermeister Jakob Han dasHaus gekauft hatte, in dem Mötteli früher als Mieter wohnte. Der neueBesitzer forderte den Mietzins von St. Jörgen bis St. Martinstag, Mötteli aber,der den Keller dem neuen Besitzer hatte einräumen müssen (und inzwischenein eigenes Haus erworben hatte) weigerte sich, denselben zu entrichten.Das Urteil verpflichtete Mötteli zur sofortigen Entrichtung von 6 Rh. Gulden.Stdt.-A. Lindau, Ratsbuch II.

2 ) Güllers Annales Lindavienses pag. 68 a/b; Anonyme StadtchronikS. 351; Primbs Zeitschrift f. Gesch. d. Bodensees XIII S. 157. Nur letzteregiebt das genaue Datum; die Quelle, aus welcher er hiefür schöpft, ist mirnicht zugänglich gewesen, weder Ghmel noch Lichnowsky haben das kaiser-liche Mandat; im Lindauer Archiv findet es sich auch nicht.