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werde." In Innsbruck sollten sie den Herzog ersuchen, in dieserSache sein Bestes zu thun. Alsogleich wurden ab dem Tage dieLindauer schriftlich gebeten, mit Jakob Mötteli bis zum Erscheinender eidgenössischen Botschaft nichts Arges vorzunehmen.')
Leider sind wir über die Erfolge dieser Gesandtschaft zuLindau nicht aufgeklärt; ja, es fehlt selbst jeder Beweis, dasssie ihren Reiseplan innegehalten und die Inselstadt überhauptbetreten hat. Die Mission zum Erzherzog dagegen war in derHauptsache, —■ der Matscher Angelegenheit und der Frage überdie Beeidigung der vier im Waldshuter Frieden den Eidgenossenverpflichteten Rheinstädte, — von gutem Erfolg begleitet, und dieösterreichischen Räte, welche noch Ende Januar mit freund-licher befriedigender Antwort auf die vorgetragenen Beschwerde-punkte nach Zürich gesandt wurden, hatten wohl auch überden Möttelihandel ihre Instruktionen empfangen. 2 )
Die Lösung all der verwickelten Fragen, die zwischenOesterreich und den Eidgenossen obschwebten, zog sich in dieLänge; auf den 5. Mai kamen des Herzogs Räte, HiltbrandRasp und Hans Lanz neuerdings nach Zürich 3 ) und das Endeder Verhandlungen krönte die Erneuerung der ewigen Rich-tung am 18. Juni 1483. 4 ) Zweifelsohne war es auch ein Resultatdieser Verhandlungen, wenn endlich in der Mötteli-Angelegen-
') Absch. Baden „post Epifanie." St.-A. Zürich Absch. B. VIII. 81,S. 55 b. Vgl. Amtl. Samml. III, 1, S. 142, No. 172 d.
2 ) Am 1. Februar erscheinen sie auf der Tagsatzung zu Zürich. Amtl.Samml. III, 1, S. 145, No. 175 a. Die Namen derselben sind nicht bekannt.
3 ) Amtl. Samml. III, 1, S. 152, No. 181 i.
4 ) Ammänner, Räte, Bürger, Landleute und die ganzen Gemeinden vonSchwyz, Unterwaiden ob und nid dem Kernwald, Zug mit dem äussern Amtund Glarus machen für sich und gemeine Eidgenossenschaft eine ewigeRichtung mit Erzherzog Sigmund. II. K. geh. Archiv. Regest, bei Lichnowsky,Gesch. des Hauses Habsburg, Bd. 8, S. DLXXXVlt. Auffallender Weise wirddiese Urkunde in der Amtl. Samml. der eidg. Abschiede nicht erwähnt; derAbschied vom 9. Juni sagt nur, dass die ewige Richtung, wie selbe durchden König von Frankreich zwischen gemeinen Eidgenossen und dem Herzogvon Oesterreich gemacht worden, nach ihrem ganzen Inhalt von beidenTeilen fortwährend gehalten werden solle, während die neue seither zwischendem Fürsten und den Eidgenossen errichtete Vereinigung aufgehoben wird.Amtl. Samml. III, 1, S. 155, No. 184 n. Warum wurde diese Erneuerungnur von den obgenannten vier Orten ausgestellt? Es würde sich doch lohnen,die Urkunde einmal abzudrucken.
Die Familie vom Rappenstein.
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