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schaft, mit Ausnahme Zürichs, den Schwyzer LandammannDietrich in der Halden.')
Zürich war auf dem Tage, der sich hauptsächlich mit derHohenburger Angelegenheit und mit der wenige Tage zuvorerfolgten Absage Zürichs an Strassburg befasste, nicht ver-treten; es bleibt daher unentschieden, ob dessen ausdrücklicheFernhaltung von der Gesandtschaft zufällig oder absichtlichist! Uebrigens scheint die Mission des Ammann Dietrich unter-blieben zu sein.
Jene langwierigen Verhandlungen über die auswärtigenBürger und Landleute, welche gerade seit dem Sommer desJahres 1482, infolge des Kollerhandels, des Hohenburghandelsund anderer verwandter Geschäfte den schweizerischen Poli-tikern viel zu schaffen gaben, hatten der Auffassung Bahn ge-brochen, dass dieMötteli-Angelegenheit unter die Bestimmungender ewigen Richtung falle. Im Jahre 1478 hatte sich nämlichdie Reichsstadt Lindau unter den Schutz Erzherzog Sigmundsbegeben. 2 )
Als am 7. Januar 1483 die Unterwaldner Ratsboten Klausvon Zuben und Heini Winkelried im Namen ihres Standes aufsneue bei der Tagsatzung Klage erhoben, weil die Lindauerihrem Landmann Mötteli Unfug und Unlust bewiesen und zuthun gestatteten, fanden die Tagherren, es möchten wohl „für-bas künfftig inväll daruß entspringen vnd erwachsen," und ver-trösteten die Unterwaldner auf eine schon am 12. Dezemberbeschlossene Gesandtschaft, die demnächst nach Innsbruck zumErzherzog abgehen werde. Diese Gesandten, von denen jededer Städte in ihrem Namen einen und Schwyz und Unter-waiden im Namen der fünf Länder auch je einen stellen sollten,wurden beauftragt, auf dem Heimweg Lindau zu besuchen undmit den Bürgern daselbst ernstlich zu reden, damit „die sachin früntschafft, lieby vnd in allem gütten ahvegen abgetan
') Absch. Luzern, Montag St. Maria Magdalenen tag (22. Juli) 1482.Amtl. Samml. III. S. 125 No. 151a.
2 ) Schirmvertrag auf 5 Jahre vom 11. Dez. 1478. Lichnowsky, Gesch.des Hauses H*absburg Bd. 8, S. DXLV1, Regest. No. 131.