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Die Familie vom Rappenstein genannt Mötteli und ihre Beziehungen zur Schweiz
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und besiegelt haben, nachleben wollen oder nicht. Jedes Ort.das dieses von den Boten des Tages beschlossene Schreibennicht ergehen lassen will, soll bis Mittwoch vor dem Palmtagsolches nach Luzern berichten." ')

Es scheint, dass einige eidgenössische Stände das unquali-fizierbare Vorgehen Appenzells nicht so sehr verurteilten, merk-würdig ist wenigstens, dass auf diesen offiziellen Drohbrief keineAenderung in der Lage der Dinge zu verspüren ist.

Fast einen vollen Monat später, in der Osterwoche, mussder Rat von St. Gallen abermals die in Zürich versammeltenEidgenossen bitten, ihrer Mahnung an die Appenzeller Vollzugzu verschaffen; denn einen längern Aufschub könne St. Gallennicht mehr ertragen, es möchte leicht „Unrath" daraus ent-stehen. 2 )

Einige Tage darauf erschienen endlich die längst ange-kündigten Appenzeller Gesandten vor den Räten und Gemeindender eidgenössischen Orte und versprachen den Bünden undder Mahnung nachzukommen und genug zu thun. Wenigstensstanden mit solcher Antwort Heini Clam und Ulrich Brogeram 28. April vor dem Rate zu Luzern. 3 )

Am 19. Mai beschliesst darauf die Tagsatzung, LütfriedMötteli und die Appenzeller auf den nächsten zu Luzern ge-haltenen Tag zum Entscheide vorzuladen. 4 ) Aber die schon solange verschleppte Sache rnusste sich aus unbekannten Gründennoch einmal verzögern. Mötteli hatte inzwischen durch dieBefehdung eines gewissen Hans Beck, genannt flotterer, vielzu leiden; bei allen seinen frechen räuberischen Ueberfällenfand dieser durch die angesehensten Appenzeller Unterstützungund Unterschiauf. 5 )

') Absch. Luzern „Mittwoch nach Letare." Amtl. Samml. lt. S. 442,No. 701 c.

2 ) Absch. Zürich „in der Osterwuchen" (20.—21. April 1473.) Amtl.Samml. S. 445, No. 704 g.

3 ) St.-A. Luzern, Ratsprotokoll V, S. 240. „Mendag nach sant Marx tag."

4 ) Absch. Luzern „Mitlwuch nach Gantate." Amtl. Samml. S. 448,

No. 709 f.

6 ) Vgl. Zellweger, Urk. II 1 No. CCCCLXVJ.