damit auch zu Samen und Stans den Boten von Appenzell,wenn sie dahin kommen, ernstlich bedeutet werde, die Mahnungnicht zu verachten, sondern derselben gestraks nachzuleben.Sobald die Appenzeller Ratsbotschaft alle Orte besucht habe,soll Luzern sofort gemeinen Eidgenossen einen Tag verkünden,damit man sich über die weitern Massregeln einige. Dies sollauch geschehen, wenn die Appenzeller Gesandten nicht vonOrt zu Ort reiten oder die Sache sich sonst lange verziehensollte. J )
Man sieht aus diesen Beschlüssen den festen Willen derEidgenossen, der Mahnung beförderlich Vollziehung zu ver-schaffen; die St. Galler hatten ihnen aber auch rund erklärt,dass sie das mutwillige Vorgehen der Appenzeller nicht mehrlänger dulden und nötigenfalls Gewalt mit Gewalt abwehrenwürden. 2 )
Trotz des guten Willens der eidgenössischen Abgeordnetenund trotz all dieser Beschlüsse wollte aber das Geschäft nichtvorwärts gehen. Am 24. Februar stand alles noch beim altenund die Tagsatzung beschloss, es solle ein jedes Ort auf demnächsten Tage seinen Boten ausdrückliche Instruktionen mit-geben. p ')
Ab dieser nächsten Tagsatzung zu Luzern wurde am
10. März von den Appenzellem eine bestimmte Antwort ge-fordert. ob sie der Mahnung nachgehen wollten oder nicht,und ihnen hiefür Mittefasten (28. März) als letzter Termin be-stimmt. 4 ) — Als auch dies nicht fruchtete, ging doch endlichden Tagherren die Geduld aus, wie der Abschied vom 31. Märzbezeugt: „Jeder Bote soll heimbringen, dass die von Appenzellden Mahnungen nicht gehorsam sein wollen und dass man abdiesem Tag ihnen schreiben soll, sie möchten mit rückkehrendenBoten sich erklären, ob sie den Bünden, die sie beschworen
') Obiger Abschied vom 9. Febr. 1473.
2 ) Obiger Abschied vom 9. Febr. und bereits das undatierte Schreibenan Luzern. (Vgl. oben S. 64 Anm. 1.)
3 ) Absch. Luzern „vff Matthye." Amtl. Samml. II. S. 439, No. 697 c.
4 ) Absch. Luzern „Mittwuchen nach der alten Vasnacht." Amtl. Samml.
11. S. S. 441, No. 69S i.