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Unterwaldner Ratsboten angeschlossen hatten, verhörte imBeisein der Parteien die beidseitigen Kundschaften und unter-suchte Möttelis hochgeschraubte Forderungen an Ort und Stelle. x )Am 3. Juni stellte Mötteli eine specifizierte Rechnung von 5442Gulden oder 10884 Pfund. 2 ) Zürich dagegen bestritt die Be-rechnungen Möttelis und wollte in der neunjährigen Nutzungder Güter einen genügenden Entgelt für die Reparaturen undVerbesserungen erblicken.
Das endliche Urteil sprach Rudolf nur den zehnten Teilder verlangten Summe, rund 500 Gulden zu und befriedigteihn damit keineswegs. 3 ) Der rechthaberische Mann suchte nachneuen Prozessgründen; er erkannte zwar das den Zürchernzugesprochene Vorkaufsrecht an, behauptete aber nach wie vor,er habe von diesem Rechte zuvor keine Kenntnis gehabt undkönne darum unmöglich um die 300 Gulden gestraft werden,die ihm Zürich, gestützt auf seinen Näherkauf, von der Lösungs-summe abzog; auch verlangte er von der Stadt die Rücker-stattung eines Damaststückes im Werte von 40 Gulden, daser bei Anlass des Kaufes von Regensberg der Gemahlin desVerkäufers zu einem Kleide geschenkt hatte.
Er bot aufs neue Recht vor den luzernischen Rat undbegehrte eine Erläuterung des Urteils vom 2. März 1467; Zürichweigerte sich, darauf einzutreten. Auf inständiges Anrufenihres Burgers und Landmanns hatten endlich Luzern und Unter-waiden ihre Eidgenossen von Zürich, gemäss dem ewigenBunde, nach Einsiedeln gemahnt, als die zu Baden versammeltenBoten der unparteiischen fünf Orte die Angelegenheit an die
') Vgl. Beilage II.
2 ) Klage Rudolf Möttelis 3. Juni 1468. St.-A. Zürich, Akt. Regensb.Beil. II. — Dazu Antwort Zürichs auf diese Klage, Montag nach heilige Drei-faltigkeit (13. Juni) 1468. St.-A. Zürich. Urk. St. u. L 2922 a. WiderredeZürichs Dienstag nach St. Ulrich (5. Juli); Zürichs Verantwortung auf MöttelisNachrede und Beschliessung. St. Mathaeus Abend (20. Sept.) 1468; gleichz.Kopien St.-A. Zürich, Akten Regensberg.
3 ) Urteil vom „nechsten Donstag vor sant Niclaus dag* (1. Dez.) 1468.Orig. Pei^. 4 Blätter, St.-A. Zürich, Urk. St. u. L. No. 2921; eine gleichz.Kopie ebendaselbst „Akten Regensherg".