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Grafen und Rittern am 30. Juni im Treffen von Seckenheimgefangen genommen.*)
In das Frühjahr 1460 fallen die ersten Spuren der lang-wierigen Prozesse zwischen den Brüdern Georg, Hans undRudolf Mötteli einerseits und ihren Onkeln und ehemaligenPrinzipalen andererseits. Am 20. April dieses Jahres schreibtHans Mötteli deshalb an Schultheiss und Rat zu Luzern, woder ältere Rudolf sich eingebürgert hatte, und bittet sie, dieserSache sich anzunehmen. 2 )
Aber zwei Jahre lang verschleppte sich, infolge derLandesabwesenheit Lütfried Möttelis, die Angelegenheit, underst im Frühling 1468 wurde sie an die Hand genommen. 3 )Der Streit drehte sich um verschiedene Dinge, unter andermum einen silbernen Gürtel, den einst die Stiefmutter der Rogg-wil'schen Brüder dem Lütfried nach Spanien zum Verkaufemitgegeben.
Das luzernische Urteil in dieser Angelegenheit vom 2. De-zember 1408 beruft sich auf einen frühem Entscheid des Rates-von Zürich und spricht Hans und Rudolf dem Jüngern die-selbe Entschädigung zu, die ihr Bruder Georg bereits erhaltenhabe. 4 ) — Zu gleicher Zeit stellten die ältern Mötteli zu St.Gallen, wo sowohl Lütfried als die Jüngern Mötteli verburgertwaren, eine Forderung im Gesamtbetrage von 1172 (1174)Rheinischen Goldgulden an alle drei Brüder zu Roggwil wegenvorgestreckter Gelder. Unterhaltskosten der beiden Jüngernwährend ihres spanischen Aufenthaltes, Lehrgeldern und andernspeciell aufgeführten Punkten. Die Brüder Hans und Rudolf
1 ) Dachers Konstanzer Chronik bei Huppert 1. c. I, 244. — TschudiH, 624. — Die als Villinger Programmbeilage 1877 erschienene Arbeit überdie Schlacht von Seckenheim von Roder war mir nicht erreichbar.
2 ) St.-A. Luzern. — Missiv.
s j „ dewille Lüpfrid Mottely jetz in land ist, "wellen wir tich ab dendingen helffen." Konzept eines Schreibens von Schultheiss und Rat zuLuzern an die beiden Brüder vom Mittwoch nach St. Gregorien-Tag (16. März)1468, St.-A. Luzern.
4 ) Ratsprot. Luzern V, S. 146. Fritag nach Andree 1468. — Am Mitt-woch vor Mittfasten 1469 mahnte der Rat den Rudolf Mötteli noch einmal,dass er „si vmb jr ij drittel als jren hrüdec Jörgen vsrichte" und jedem59 Gulden gebe. 1. c. S. 156 b.