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belangten dagegen gleichzeitig ihre Onkel um den unbezahltenLidlohn während ihrer ganzen Dienstzeit, wogegen diese sichsperrten und bestimmt verlangten, es sollen Klage und Wider-klage nicht miteinander „vermischlot", sondern eine nach derandern behandelt werden. Der Rat von St. Gallen fand dennauch dies Begehren begründet.
Die Klageschriften der altern Mötteli, von Rudolfs desAeltern eigener Hand geschrieben, sind noch vorhanden undbilden, wie bereits erwähnt, die wichtigste, ja eigentlich dieeinzige Quelle unserer Kenntnis von dem spanischen Handeldes Hauses Mötteli.
Rudolf wendet sich darin mit grosser Heftigkeit und scharferIronie gegen die gegnerischen Anwälte, „die hochen ivristenoder docttores der hochen kaisserlichen künsten," durch derenUnterweisung ihre Neffen ihnen schmähliche Sachen zureden,die sich mit der Wahrheit nimmer erfinden sollten. Ehedemsei es unerhört gewesen, dass an welllichen schlechten Gerichten„also hoch gelert dokttores" mit ihren künstlichen verdecktenArtikeln zugelassen worden. Was verstehen so gelehrte Leutevon mercantilen Dingen! Er glaube, diese Doktoren müsstenselber 10 oder 20 Jahre Lehrjungen 'sein, ehe sie Lohn ver-dienten, wie sehr sie auch ihr kaiserliches Recht verstehen.Freilich wollten sie fromme Leute gerne überreden, schwarzsei rot, und sie bilden sich ein, sie können durch ihre Rededie Vögel bestimmen, ab den Bäumen zu fliegen.')
Rudolf erzählt sodann, wie er und sein Bruder Lütfriedihre Neffen „des alerbesten gewaerbs vnd handels den wir ge-triben vnd gevisl" unterwiesen. Diese sollten ihnen dafürdankbar sein, „denn sy sich nun damit bas denn mit raisigsin ernertind." 2 ) Hätte sie inzwischen ein Schneider in derLehre gehabt, sie hätten mehr verbraucht, ja zu Hause wären
1 ) „die doktlares (sie) waurdind svs frum lvt iberreden schwarczes syrotez as Iii halttend sy vi' ier grossen kunst . . . . sy vsserredtind den fo-geln ab den boraen ze (liegend."
2 ) Offenbar eine Anspielung auf Hans Möttelis Kriegsdienste bei Mark-graf Karl von Baden.