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Konstanz angeschlossen, aber 1438 hatte ein Rechtsspruch sieneuerdings gezwungen, ihrem Burgrechte zu entsagen.')
Waren es wirklich jene Verhältnisse, die den BischofHeinrich von Hewen, wie einst seinen Vorgänger Otto, be-wogen, Arbon an die Hochstift zurückzulösen ? Nicht allzu-lange hernach that der Bischof diesen Schritt.
Als vor achtzehn Jahren Rudolf Mötteli in den Besitz desalten Römerstädtchens gelangt war, hatte er für sich und seineNachkommen mit aufgehobenen Fingern geschworen, einemjeglichen Bischof von Konstanz mit dem Wiederkauf desSchlosses zu jeder Zeit im Jahre gewärtig und gehorsam zusein. Es war auch festgesetzt worden, wenn die Lösung vorSt. Johannistag stattfinde, so solle der ganze Jahresnutzen demBischof gehören, wenn nach diesem Termin, dem bisherigenPfandinhaber. — Am Vorabend des Johannestages 1440 zurVesperzeit trafen unvermutet auf dem Schloss zu Arbon Botendes Bischofs ein und verlangten, mit den Burgherren zu sprechen.Dem etwas verblüfften Mötteli gestatteten sie auf sein Begehren,Zeugen herbeizurufen, bevor aber diese erschienen, bestiegendie Gesandten wieder ihre Rosse und ritten ohne Rede undAntwort von dannen. Nach ihrem Wegzug sah MöttelisSchwager Heinrich Truchsess im Burggatter ein bischöflichesSchreiben stecken, das die Aufsage der Pfandschaft enthielt.Sogleich sandte Mötteli den Gesandten nach, sie waren verritten.
Der Brief des Prälaten sagte nicht ausdrücklich, aufweichenTag die Lösung erfolgen solle. Hans Mötteli, dem, wie einstdem Konrad Payrer, der Wiederkauf höchst ungelegen kam,wollte sich wenigstens den diesjährigen Jahresnutzen retten undmachte, nicht mit Unrecht, geltend, dass die Aufsage viel zuspät eingetroffen. Niemand könne in einem, zwei oder selbst
l ) Pupikofer 1. c. S. 250. Thurg. Neujahrsblatt 1824. Note 15 — 18. Vgl.dazu, was Vadian (Deutsche Schrilten, herausgeg. v. E. Götzinger) Bd. III,S. 213 schreibt: In disem jar (1430) ward span zwüschet stat (Arbon) undbischof, ouch dem vogt; ward hinglait von drier Stetten botschaft, nämlicheinem schulthaiss von Bern, altburgermaister Mannes von Zürich und CunratHören, altburgermaister von S. Gallen, wie die von Arbon noch besigeltbrief darum habend."