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Der alte Vogtherr Konrad Payrer widersetzte sich umsonstdieser Massnahme. Er war im Jahre 1421, um sicli einen Rück-halt gegen den Bischof und seine Unterthanen zu sichern, mitallen seinen Besitzungen zu St. Gallen Bürger geworden; KönigSigismund selbst musste nun 1423 die St. Galler autfordern,ihren neuen Bürger von seinem Widerstande gegen die Lösungvon Arbon abzuhalten.*) Seither behauptete Rudolf Mötteliohne weitere Anfechtung seitens der Payrer die neue Erwerbung.
Das Bürgerverhältnis Arbons zu St. Gallen war infolgedes Pfandschaftswechsels, dem Wortlaut des Vertrages gemäss,nach kaum einjähriger Dauer wieder erloschen. Mötteli suchteaber seinerseits sofort Anschluss an die autblühende Handels-stadt an der Steinach. Die St. Galler wurden der Payrerwegen von einem gewissen Hans Vögeli von Arbon, der zuAppenzell Landmann geworden war, befehdet. Wenige Monatenach der Erwerbung Arbons, am 24. Juni 1423, warnt RudolfMötteli den Bürgermeister und Rat zu St. Gallen vor einemUli Sigrist, der sich Vögelis Gesellschaft angeschlossen habe,und mahnt zur Vorsorge. „Von Fegellis wegen bestat. esnoch in güttem, war abber daz ich vtz anders von im ver-näm oder hortti dz lies üwer früntschafft wissen." 2 ) Die-sem Versprechen gemäss, meldet er am 29. September seinenHerren und Freunden, dass Vögeli ihnen die Waffenruhe auf-sage, weil er nie eine Tagsatzung von ihnen erhalten könne,doch habe er sich zu ernstgemeinten Friedensverhandlungenbereit erklärt. Mötteli bietet dazu seine Dienste an. 3 ) — DieFehde dauerte aber noch fast zwei Jahre lang fort. 1425erklärte sich Mötteli nochmals bereit, die Vermittlerrolle zuübernehmen, 4 ) und am 6. Oktober gelang es ihm und einer
1 ) Dat.: Nürnberg, Assumptionis Abend (14. August) 1423. Stdt.-A.St. Gallen. Tr. VII No. 3, 1.
2 ) Dat.: „an sant Johanstag ze Sunwendi" 1423. Stdt.-A. St. Gallen.Tr. XXX No. 25, 4 b.
3 ) Dat.: off sant Michels tag mcccc xxiij." Stdt.-A. St. Gallen. Tr. XXX,No. 25, 5.
4 ) Dat.: „Montag vor Grucis, (30. April oder 10. Sept.) 1425. Stdt.-A.St. Gallen. Tr. XXX, No. 25, 6 b.