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Diese Erwerbung hatte einen politischen Hintergrund.Schon achtunddreissig Jahre hatten die Payrer*) Burg undStadt Arbon innegehabt, als sie ums Jahr 1420 mit den ArbonerBürgern in heftigen Streit gerieten, weil diese mit der StadtKonstanz ein Schirm- und Burgrecht eingegangen. Die Kon-stanzer nahmen sich ihrer bedrängten Mitbürger an und rücktenam 25. Oktober mit bewaffneter Macht zu ihrer Hilfe aus,als sie vernahmen, Graf Friedrich von Toggenburg treffe An-stalten, die trotzigen Arboner mit Gewalt ihrem Pfandherrnzu unterwerfen. Zwar kam es zu keinem Zusamrnenstoss.Unter Mitwirkung der benachbarten Städte fanden zu Romans-horn und Ravensburg Verhandlungen statt, und am 13. Dez. 1420vermittelte der Landvogt Johann Truchsess von Waldburg einenVertrag, wonach die von Arbon das Konstanzer Burgrecht auf-geben mussten. 3 )
Auf jenem Tage zu Ravensburg sind vielleicht schon dieSchritte eingeleitet worden, um die Pfandschaft von Arbon andie Mötteli zu übertragen. 1422 schickte Bischof Otto I. denPayrern die Lösungssumme zurück und übertrug Schloss undStadt Arbon mit allen Zubehörden an Leuten, Gütern undRechten, wie es die „Peigerer" besessen, dem Rudolf Möttelivon Ravensburg, um, wie er sagt, sein Hochstift vor künftigemSchaden zu bewahren „wan . . . wir ein sölich getrüwen zuim haben, das er vns und dem sloß ze Arbon, luten undgutem gelicher und fridlicher sig denn ander, und sy undvns by altem herkommen, by allen geliehen und redlichendingen gerner und getrüwlicher halt und beliben lausse dennander." Das Pfand war um 8000 Goldgulden lösbar. 3 )
Bodensees" XIII. S. 156 Ann). — Woringen, ein Pfarrdorf, Bezirksamt Mem-mingen, Schwaben-Neuburg, Kgr. Bayern.
1 ) Seit 1412, wo die Payrer die thurgauische Herrschaft Hagenwilererbten, nannten sie sich Payrer v. Hagenwil.
2 ) Vgl. über diese Verhältnisse und Fehden Die Chroniken der StadtKonstanz, herausgeg. v. P/t. Huppert, I. S. 124 Anm. und S. 340/341; Pupi-kofer: Geschichte des Thurgaus. Bischofzell-Zürich 182S I. S. 249/250.Thurg. Neujahrsblatt 1824 Note 15—18.
3 ) Ohne näheres Datum teilweise abgedruckt bei Pupikofer I. c. Bei-lage No. 82.