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Die Familie vom Rappenstein genannt Mötteli und ihre Beziehungen zur Schweiz
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täten kaufte, und da das kaufmännische Geschäft fast aus-schliesslich Bargeschäft war und Kreditkauf als unthunlichgalt, x ) so bedurfte es eines möglichst grossen Betriebskapitals.Je gefahrvoller aber eine Unternehmung war, je reichere Mittelsie zu ihrer Durchführung erforderte, desto grössern Gewinndurfte man sich von ihr versprechen. •— Solche Erwägungenschufen die grosse Ravensburger Handelsgesellschaft, die erstederartige Verbindung in hochdeutschen Landen, die bald denHandelsverkehr mit Spanien, Mittel- und Süditalien beherrschte. 2 )Ein Stiftungsbrief dieser Gesellschaft ist nicht vorhanden, aberdie spätere Ravensburger Tradition bezeichnete als ihre Gründer:„die burger genannt die Mötili."

Diese durch Ladislaus Suntheim überlieferte Nachricht findetihre Bestätigung durch ein undatiertes Schriftstück, wonachder am 27. Juni 1410 verstorbene Frick Holbain, der Stifterdes Seel- oder Siechenhauses in Ravensburg, vor Zeiten allsein Gut seinem guten Freunde „ Rudolf Möttelin dem altenund andern sinen gesellen in die gesellschaft empfolen hett,das mit anderm irem gut anzulegen und damit ze werben." 3 )

') So z. B. klagten Rudolf Mötteli (II) und sein Bruder Lülfried 1468gegen ihre Neffen wegen eines Darleihens „so st/ ... fil und langzitte vs-gellägen sigend und grossen Mangel an ieren Gewaerben gehebt habend dar-von sy oft vnd di/c von mangel dess gelcz tcäclisel vnd in ander forme geltze schaden vfbravcht habend. . . ." Beilage III.

2 ) Vgl. die treffliche Monographie von Wilh. Heyd: Beiträge z. Gesch.des deutschen Handels. Die grosse Ravensburger Gesellschaft, Stuttgart, 1890,und auch die frühere Arbeit desselben Verfassers „lieber die kommerziellen.Verbindungen der oberschivabischen Reichsstädte mit Italien und Spanienwährend des Mittelalters " in den Württemb. Vierteljahrs-Heften für Landes-geschichte 1880, S. 141 ff. — Das Wesen einer solchen Handelsgesellschaftschildert uns Geiler von Kaisersberg also: „In der grossen geselscliafft daseind die kouflüt mit einander verpflicht, da legt einer fünffhundert güldin,einer zweihundert güldin und haben ir gewerb zuo Venedig, zu Lugdun,zu Antorff und uberal ire verweßer wenn einer gewint oder verlört, so ge-winnen oder verlieren sie alle sammen und wenn sie zuosammen kämmen,so sind ettwan zweitausend güldin gewunnen, so wissen sie hei der rechnunge,was yeglichem gehört, nachdem und er gelert hat."

3 ) IJafner, 1. c. 277. Die Gesellschaft kaufte, als Holbains Hinter-lassenschaft sich vermehrt hatte, ein Haus und stiftete darin das Almosen.Der „Mötteli", der unter den ersten Pflegern der Stiftung erscheint, ist offen-bar der genannte Rudolf. Dieser Rudolf ist am 24. August 1422 Vogt derMargaretha Z'Schanfiggin, Thoman Sältzli's seh, Burger zu Ravensburg,Witwe und ihrer Kinder. Stifts-Archiv St. Gallen. Tom. feud. 75 S. 186a/b.