Druckschrift 
Die Familie von der Decken : in ihren verschiedenen Verhältnissen dargestellt
Entstehung
Seite
144
Einzelbild herunterladen
 

144

anschlag zu bringen, die hernach aoguirirto portmoritieodenselben hinzu zu fügen und ans die Ahrt ein richtigesQuantum (livicksudnm herauszubringen.

V. So viel aber das Väterliche insonderheit betrift, istbey diesem abfindnngsgcschäfte hauptsächlich mit zur Unter-suchung gekommen, ob dasselbe gantz oder zum Theil inStam-Gütern bestehe? Das erste haben die Herren Gebrü-der zu behaupten sich nicht getrauet und das letzte hat zueiner ferneren Nachfrage, welche Stücke eigentlich zum Stamzu rechnen seyn, ferneren Anlaß gegeben. Da aber dennochdie in der Väterlichen Theilung äs anno 1720 enthalteneGrund-Stücke in der Person des jetzigen Besitzers fürskünftige ^uaiitatom avitom an sich nehmen werden, unddie Vermuthung vorhanden ist, daß doch etwas Stam auchjctzo schon darunter befindlich sey, so hat man der Billigkeitgemäß zu seyn befunden, von der sonst erforderlichen Müh-samen Untersuchung gäutzlich abzustehen und diesen prmotdahin abzuthun, daß den Herren Gebrüdern v. ct. Ooobsoder Binnenhof zur b,aaob und alle darauf befindliche Ge-bäude, samt allen dazu gehörigen Gerechtigkeiten unentgelt-lich gelaßen, und überher eine Lummo von Zwey TausendReichsthaler neuer nach dem Leipziger Fuß geprägter Zwei-drittel-Stücke aus der Erbschaft voraus gelassen werdensolle, jedoch unter dem ausdrücklichem und von den Hu.Gebrüdern v. ck. Doobou zugestandenen Beding, daß sowolVäterliche als Mütterliche Güter, die nicht schon ihren be-stirnten wehrt haben, nach Fünff pro lüont zu Eapitai an-geschlagen, und der Frau Hanptmaunin v. ck. Osolroo vonder alsdann nach Abzug der 2000 Thlr. und der ouorumherauskommenden Lumms der dritte Theil zu ihrem Erb-Antheil bestimmet und ausgesetzet werden solle.

VI. Nach der Väterlichen Erbtheilnng sind also dieimmobilia angeschlagen zu einem Ertrage

von 91l Thlr. 16 Schill.

wovon doch abgehen

a, für Gerd Rapen und CnhlsGebäuden 15 Thlr.

b, für von dalsu Post ... 12 Thlr.weil beide nicht mehr vorhanden seyn.

Bleibet also der Ertrag des Väterlichen 884 Thlr. 16 Sch.Dazu komt der Ertrag für einen Flunck

in der Mühle vor Frcyburg . 35 Thlr.

Davon der dritte Theil für die ropa-

rations-Kosten 11 Thlr. 32 Sch.

907 Thlr. 32 Sch.

Thun zu 5 Vro Eeut an Eapital

18153 Thlr. 16 Sch.

Dem ist noch beizufügen

a, Das von dem wohlseel. Hrn. Najor erkaufte Xom-mische Land, welches nach dessen unter dem Kanffbriefe ent-haltenen Verordnung angeschlagen werden soll zu

1000 Thlr.

5, Die vom Hn. Xotario Dübbroo erhandelte portmon-tieu für . 1439 Thlr.

8umma 20592 Thlr. 16 Sch.Hierin werden abgezogen die gesamte darauf hasftendeousra, sie haben Nahmen wie sie wollen, jährlich gerechnetzu 45 Thlr. 3 Sch. 2 Pf. . 901 Thlr. 13 Sch. 8 Pf.bleiben patsrna nach abzug aller

ousrum ....... 19691 Thlr. 2 Sch. 4 Pf.

VII. Obbemeldete gesainte Väterliche unbeweglicheGühter werden dem Hn. Fändrich Lm-obarcl klom-iobv. ä. Osobon zum unwicderrnflichcn Eigenthnme zugeeignetfür die obbemeldete Lumms der 19691 Thlr. 2 Sch. 4 Pf.neuer Zweidrittel-Stücke, jedoch, daß er das seine Erbpor-tion übersteigende Quantum, wie es in dem Versolg diesesXeosssss berechnet worden, herausgebe.

VIII. Nach der Mütterlichen Erbtheilung sind die im-mobilia angeschlagen zu ... . 627 Thlr. 42 Sch.wovon doch abgehet die Tettsbormsche intor patsrna mitdem Mühlen Flnnck schon berechnete Wahl, vorhin angesetzetzu einer rsvsmro von .... 16 Thlr. 32 Sch.

611 Thlr. 10 Sch.

Diese thun zu 5 pro Esnt au Eapital 12224 Thlr. 8 Sch.wovon abgehen, alle darauf haftenden onsra, die mögenNahmen haben wie sie wollen, jährlich gerechnet zu 23Thlr. 8 Sch 467 Thlr. 24 Sch.

Bleiben die Natorna nach Abzug aller

Ouorum . 11756 Thlr. 32 Sch.

IX. Obbemeldete gesamte Mütterliche Güter werdennun dem Hn. Oisckoriob Oorcl v. ck. Ooobon zum unwie-derruslichen Eigenthume zugeeignet für die obige Lummsder 11756 Thlr. 32 Sch. neuer Zweidrittel-Stücke, jedochdaß er das seine Erbportion übersteigende Quantum, wiees in dem Verfolg dieses Xsossses berechnet worden, her-ausgebe.

X. Eben gedachte Berechnung, wie viel ein jeder derHerren Söhne aus dem angenommenen Väterlich- undMütterlichen unbeweglichen Gütern Ihrer Frau Schwesterherauszugeben haben, bestehet in folgenden:

Die Väterliche Güter betra-gen nach dem 3teu Kpba 19691 Thlr. 2 Sch. 4 Pf.Die Mütterliche nach dem8ten tzpbo .... 11756 Thlr. 32 Sch.

Lumma 31447 Thlr. 34 Sch. 4 Pf.Davon bekommen die beedeHerren Söhne voraus . 2000 Thlr.

Bleibet die Kumma ckivi-

cloncka 29447 Thlr. 34 Sch. 4 Pf.

Hirvon ist dritte Theil, sodie Frau Hauptmannin! bekommt .... 9815 Thlr. 43 Sch. 5V-Pf.