318^8iid>vo)Iio.
Amts Syke, im Hoyaischen. Hier existirten früherwenigstens 2 adeliche Güter.
Im Besitze des einen waren im 14ten Jahrhundertedie v. OröpolmA namentlich 1343 die Ritter -lob arm und3aoob v. (1., 1373 aber llrtmin»- v. (1., .lobamr's Sohn,und die Gebrüder ckobaim und Osvort v. (4., Usrmamr'sSöhne. (iVIusIiarcl, 257 u. 258.)
Das andere Gut gehörte 1391 den v. lVInle, insbe-sondere den Knappen ckobaim, Loroncl, Lsrnsr und Lrp,lösriisr's Sohne. (lVIusbarcl, 498.)
Das eine von diesen findet man später in den Händender Familie v. HsrmoliitA (Oarlbabsn). ?slbs v. Her-melinA (st 8. Oot. 1599), Tochter des Lalclnm v. H., brachtees ihrem Gemahle, dem Schatzrathe und Drosten zu Alten-Brnchhansen OrtAies Ib-sss, gen. v. ()uitsr, a. Ullenstcdt,zu. Er starb am 19. Oso. 1629. Sein Sohn ckobann(geb. 4. 1592, verm. 14. streif 1647, st 22. Ipobr.1661), gleichfalls Schatzrath, vererbte Sudweyhe auf seinenmit seiner 2ten Ehefrau, LeckrviA binAsi v. ülanclolslvb,erzeugten ältesten Sohn, dem Capitain OrtAiss ürnst v.(jrritor. Dieser verehelichte sich mit ^4ima Llisabetb v.LroberZoii, Tochter des Rittersch.-Präsidenten ckobaimHeinriob V. Lr. und der /^rma Oatbarina V. Lobults.
(Vici. ein Näheres über ihn und seine bezüglichen Nachkom-men auf der Ahnentafel M, 26 der 4ten Linie).
Er hinterließ das Gut seinem Sohne 3obaim Hsm-rieb, und dieser seinem Sohne Hisrommus IVigaml v.IN-sss, gen. v. i^niter (st 1788). Bei der nachmals unterdessen Kindern vorgenommenen Theilung des väterlichen undmütterlichen Nachlasses fiel Sudweyhe der jüngsten Tochter,^.clslb. Llisabetb, zu, welche es ihrem Gemahle, dem Gräfenund Landrathe Elans v. ä. Dsobsn a. Laak III. (4ter Linie)übertrug. Nach ihrem 1818 erfolgten Ableben haben ihreErben das Gut distrahirt. (Das oastrnm scheint gegen-wärtig einem gewissen U. IVastjsn zu gehören). —
Ein anderes Gut Sudweyhe besaß der Kämmerer 4o-bann v. lprsss (nicht zubenannt Huitsr), Sohn des VerdenerDomdechanten Diockriob und der ^nna v. Orots. AufWeyhe (ohne Sud-) saßen seine Vorfahren schon 1499.ckobamr starb 1628 und hinterließ Sudweyhe seinem SohneOieclriob (st 1677). Dessen Erben verkauften es an denGeh. Rath und Oberappellationsgerichts-Präsidenten Woi-pari ImärviK v. ?abrioo (st 29. Oot. 1724). In Folgeeines von demselben errichteten Fideicommisses ist das Gutan die jetzigen Inhaber, die Grafen v. 8ob>viebelt, gelangt.
Wunder.
Ob dieses das Gut Sunder im Lünebnrgschen seinsoll, steht nicht fest. Es ist überhaupt nur deswegen ange-nommen worden, daß Sunder ein Oeebenstches Gut gewesen
sei, weil der Oldenb. Drost Hermann v. cl. Oeebsn (5terLinie) laut der gedruckten Leichenrede ans ihn hier 1586geboren wurde. (Vergl. paA. 144.)
Vai'sto.
Siehe hierüber paA. 119.
Voidon.
Betreffs dieser Besitzung muß ich mich gleichfalls lediglich auf das beziehen, was ich paZ. 119 gesagt habe.
Viiilcoidiof.
Vergl. Gröningshof.