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Die Familie von der Decken : in ihren verschiedenen Verhältnissen dargestellt
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Aufzeichnung), nnd zwar die 2 Fünftel des Hanptmannv. d. Distll in öffentlicher Auction etwa 1786, die 2 Fünf-tel des Rittersch. Deputirten v. l^suZe Michael. 1794 unddie 2 Zehntel des damal. Hauptmanns nachherigenLanddrosten v. lVIarsellalelr am 24. Eot. egusd. amd.

Solchergestalt vereinigte 8sllark ganz Fergersbergwieder in seinem Besitze. Nach seinem Tode (4. Dse.1803s zerfiel es aber von Neuem in zwei (gleiche?) Theile.Den einen bekam der Sohn, Major David 8sllark, denandern der Sohn, Amtsschreiber (dollaim IVillisIm Eliri-stoxll?) 8sliarl', oder vielmehr wohl, da der letztere schon

vor seinem Vater verstorben zu sein scheint, seine mit 51. X.v. ErssmvA, Tochter des Bürgermeisters EsorZ v. (4.,erzengte Tochter, Dliss 8vllark. Diese verheirathet mitihrem Oheime, dem Shndicus v. ErosninA trat späterihre Hälfte von Fergersberg dem Bürgermeister Dr. Deinr.v. ErsemnK (ff 1839) käuflich ab, dessen Kinder sie jetzt,gleich Dammgut, in Commnnion besitzen.

Die andere Hälfte von diesem Gute gehört gegen-wärtig den Söhnen des erwähnten Major David 8sllark,nämlich dem Amtsrichter Earl Ellristoxll David 8. unddem Verdencr Syndicus Dr. Hans 8.

Es befinden sich hier (ausser Rosenkranz) zwei adelicheGüter, welche in der ältesten Zeit der Familie v. Usimsrs-bansen, namentlich aber im Anfange des 16ten Jahrhun-derts dem Idinrieb v. Usimsrslrausen (Sohne des Deren?v. U. n. der ^dsllleid v. Issendork) gehörten. Dieserhatte 2 Töchter, ^ima nnd ^.dsllleid. Jene brachte Rit-tershansen I. ihrem Ehemanne Dlmmas v. LorstsI, letztereaber Rittershansen II. ihrem Ehemanne Deren? v. Xorlk(Sohne des Elans v. X. u. der NaiAareta v. Xindorl) zu.

Rittershanscn I.

Dllomas v. Lorstsl erscheint 1581 urkundlich alsErb-herr zu Balje und Schölisch". (Auch bei Nusllard, paZ.108, wird er als Besitzer von Balje bezeichnet). Die Fa-milie v. Lorstsl war ursprünglich nur an letzterem Ortennd Umgegend angesessen; man trifft sie vor Dllomas nie-mals im Freibnrgschen (worin Balje liegt) an. Unterjenem Balje kann also wohl nur das von selbigem, demObigen nach, erheirathete Gut Rittershausen verstanden sein.(Ich habe schon mehrmals darauf hingewiesen, daß die ein-zelnen Güter oft in den ältesten Zeiten fast immer -nur unter dem allgemeinen Kirchspielsnamen aufgeführtwurden.)

Dieser Dllomas ist vermuthlich derselbe, welcher, nachlVIusllard, 1572 nebst Norit? V. Lorstsl in die Musterrolleder Bremischen Ritterschaft gesetzt wurde.

Von Dllomas v. Horste! oder seinen Erben muß Der-mann v. d. Dsellsn (Sohn des Stifters der IVten Linie)Rittershanscn erworben haben. Dieser scheint lange keinefeste Niederlassung haben finden zu können. Laut Docu-mente war er 1598 wohnhaft zuStelle bei der Burgk"(vergl. Stellcnfleth), 1603 zu Schönenworth, (1602 werdenihm auch Grnndbesitzungen in Wechtern zugeschrieben), end-lich 1612Erbgesesscn zu Balje". Dieses Balje soll ohneZweifel Rittershansen bedeuten. Denn als Herr auf Rit-tershausen nennt Hermann sich ausdrücklich in einer Voll-macht ds 1616 und in der Urkunde ds 1617 (vid. diese).

(Kirchspiels Balje).

Die Urkunde ds 1639, in welche jene ds 1617 mitaufgenommen ist, besagt, daß Elans v. d. Dsollsn a. Ganen-siek und dollamr v. d. Dsslrsn a. Stellenfleth (rssp.Dsin-risll's nnd Dsnnslrs's Söhne), die Neffen jenes (kinder-losen) Hermann, seine Erben geworden wären. Diesemüssen sich dahin geeinigt haben, daß Rittershansen in denalleinigen Besitz des Mit-Erben Elans übergegangen ist.Wenigstens erscheinen er nnd seine Nachkommen fortan alsausschließliche Eigenthümer davon.

Daß dem Vater des Elans, llsinrisli, das Gut schongehört habe, was sowohl der Generalfeldzeugmeister, wieder General Disronimus annehmen, erhellt nirgend. Denn abgesehen auch davon, daß, wie bemerkt, Elans und do-baun sich l639 als direkte Erben des Dsrmarm gerirenso nennt sich Dsim-isll niemals Inhaber von Rittershausen,sondern immer nur von Gauensiek, auch noch 1626 (vid.Urkunde). Und doch war Hermann schon 1620 gestorben,während Ilsinrisli bis 1632 lebte. Wahrscheinlich hat alsoersterer gleich seinen Neffen Elans, mit Uebergehung dessenVaters Dsim-isll, zum (Mit-) Erben eingesetzt, vielleichtauch seiner Wittwe deren Todesjahr unbekannt istden Nießbrauch des Gutes Zeit ihres Lebens vorbehalten.So viel ist gewiß, daß der Mit-Erbe Elans noch geraumeZeit seinen Wohnsitz in Gauensiek und später in Drochtersenbehielt. Wann er ersteres Gut dem Oberst Dn^sl über-lassen hat, ist ungewiß; jedenfalls befand es sich schon 1645in dessen Händen (vergl. Gauensiek I.). Aber auch noch1650 muß Elans in jener Gegend domizilirt gewesen sein,da er sich in der Urkunde von solchem Jahre nicht nurErb-gesessen in Drochtersen" nennt, sondern sogar in diesemKirchspiele als Hauptmann fungirte. Er bewohnte damalsohne Zweifel sein Gut Drochtersen, obgleich dieses, andernNachrichten zu Folge, bereits 1643 seinem Schwager, 8sllav. Drnmmsr, gehört haben soll (vergl. Drochtersen).

Daß übrigens Rittershansen in der That von denv. lZorstsl herrührte, zeigt folgender passns in der Ritter-