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Die Familie von der Decken : in ihren verschiedenen Verhältnissen dargestellt
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noch länger verblieben zn sein. Denn in der Urkunde äs1655 (viä. diese) heißt es: „So viel aber den Nammer-berg (Nammergut), und was dem anhengig, belanget, mußdarüber der jüngste Lehnbrief zuforderst Präsentirt werden,damit man daraus ersehen könne, wie weit die v. ^ätsn zurWilkenburg, Loäo und LlsorZ zu Goltern, knäolpll zurDunan und die v. ä. Lsssten in snnultansa invsstiturabestehen w." Doch wird nachher auch dieser v. ^itsnscheAntheil — wenn er 1655 den v. ^ätsn überhaupt nochzustand — ans die Nachkommen des Vollraä v. ä. Osestsn(st 1619) übergegangen sein, da später nur diese als Eigen-thümer von Nammergut erwähnt werden. Wie dieselbenferner mit diesem Gute, in Gemeinschaft mit Himmelreich,belehnt wurden, ist schon in dem Artikel über Himmelreichberichtet.

Nammergut scheint anfänglich von Vollraäs Söhnen,Linus Lsinrioll und Lartolä Otto v. ä. LscNen, nochgemeinschaftlich besessen, später aber ersterem (st 1647)allein überlassen worden zu sein. Dessen Wittwe, Loro-tstea Lnsia v7Lonc>p, suchte am 19. Ost. 1666 um neueBelehnung mit diesem Gute nach, desgleichen ihr Sohn,der Oberstwachtmeister Linus Ilsinriell im ?s5r. 1672.Indessen wurden nicht dieser, sondern seine Brüder, derOberst ässtann Huäoipir und Dlriest Lsozzolä, am 39. ^.UA.1672 mit Nammergut belehnt. Hierzu hatte jedoch, weilbei den frühern Lehnsmuthungen Unregelmäßigkeiten undVersäumnisse Statt gefunden hatten, der Churfürst ?ris-ärisil Vstlln v. Brandenburg mittelst Reskripts vom 29. äui^s. a. nur unter der Bedingung die Erlaubniß ertheilt, daßdie Brüder 50 „Jmperialen" für die Bibliothek erlegten.

Da dieselben nun aber anfingen, die zu Nammergutgehörige, am Nammerberge belegene Holzung total zu rui-niren und abzutreiben, so erfolgte dagegen ein ininditoriuin.

Als äostann Uuäolpll <gu. 1675 gestorben war (unddessen Bruder Lirisst Lsopolä wahrscheinlich schon früher),so suchte der Bruder LIaus Hsinriell abermals um dieBelehnung mit diesem Gute nach. Er selbst verschied in-dessen bald nachher. Demnach muthete die Wittwe jenesäostann Ilnäol^ll, UeärviA Latstarina v. Liollslsllsiin,1678 dieses Lehn für ihre beiden minderjährigen Söhne,Msolaus Hsinrisst und den nachherigeu Oberst äollann^Vilstslrn. Sie stieß aber dabei, aus Anlaß der oben be-regten Devastationen, ans manche Schwierigkeiten, bis end-lich der Churfürst Lrieäriest unter dem 28. Lot. 1696 dieBelehnung unter der Bedingung genehmigte, „daß im Lehn-briefe jährlich 6 Reif Holz, zu voller Mast 20 und zu hal-ber oder Sprang-Mast 10 Schweine verschrieben würden."Solchergestalt erhielt jener äostann Vstlllslrn v. ä. Loslösn(sein Bruder Hisolaus Hsinrisll wird Wohl inmittelstverstorben sein) die Belehnnna mit Nammergut am6. Nart. 1697.

Dieser suchte aber 1703 bei dem nunmehrigen Königevon Preussen um die Erlaubniß nach, dieses Lehugut ansden Regierungsrath äost. Hslkriost IIusssn refutiren zudürfen, welche denn auch am 2. 1705 ertheilt wurde,in Folge dessen Nammergut aus den Leostsnschen Hän-den kam.

Die fernern Schicksale solchen Guts sind mir nicht be-kannt geworden.

Dieses Gut, welches unmittelbar am Flecken gleichenNamens liegt, soll auf der Stelle erbauet sein, wo einst dieErzbischöfliche zum Schutze gegen die Hadeler bestimmte s. g.Schlikeburg stand. Als diese bald nach ihrer Errich-tung wieder (vermuthlich von den Hadelern) zerstört wurde,gründete der Erzbischos 1404 etwas weiter davon ein neuesSchloß, „dat nie Hus", Neuhaus.

Der ehemalige Eigenthümer des Gutes Neuhaus,8sk>a v. Lrninrnsr (st 1724), „berichtete, daß man aufselbigem noch vor nicht langer Zeit Ueberblcibsel von altenMauern gefunden habe und daß es unter alten Leuten einebeständige Sage gewesen, daß früher daselbst ein Schloßgestanden habe." Die hohe Lage, welche dieser Hos vordem umliegenden Lande hat, scheint solches auch zu bestäti-gen. (Viä. ?ratjs, Herz. Br. u. Verden, IV. 221.)

(an der Oste).

Man findet zuerst die Familie v. Lappsln im Besitzedieses Gutes, namentlich um 1550 visärisst v. Lappsin.Derselbe erzeugte mit seiner Ehefrau, ksstsoca v. Hisrnoder Hsvsn, eine Tochter, Lsrtruä oder Larllsriell, welchesich mit dem Bremer Domdechanten Otto v. vürinA (geb.1532, st 1598) verheirathete, und einen Sohn, Lsinriest.Dieser erbte nicht nnr das Gut Neuhaus, sondern wardauch Amtmann daselbst, als welcher er 1599 vorkommt.(Sein Vorgänger in diesem Posten war äostann HaAs-mann, vergl. Eggerkamp.) Er verkaufte das Gut 1617 —wo er nicht mehr als Amtmann fungirt zu haben scheint —für 8000 Mark an äostann Otto v. ä. Lsestsn (VterLinie), welcher später auch Drost zu Neuhaus wurde. Vonihm erbte es 1651 sein Sohn, Oisäriost Hermann, nachdessen Ableben es nebst seinen andern Gütern aus seinen

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