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Nota ZS.
Der Oldenburgische Drost Hermann v. d. Decken. Geb. 1586. 1629.
(Siehe Seite 83.)
Daß dieser 1586 zu Sunder (zum Souder) im Lüne-burgschcn geboren ist, und daß seine Aeltern Diedrich v. d.Decken und Sophia v. Brobergen gewesen sind, geht be-stimmt aus der von Gualterius ihm gehaltenen und gedruck-ten Leichenpredigt hervor.
Hermann <pn. hielt sich anfänglich bei dem Grafen vonOldenburg (vermuthlich als Page) ans, trat dann in Mi-litairdienste bei dem Churfürsten von Brandenburg (JohannSiegesmnnd) und machte einen Feldzug nach Belgien mit (?),wo er sich sehr auszeichnete. (Wohl bei Gelegenheit derJülich-Cleveschcu Erbstrcitigkeiten). Nachdem Tode des Chur-fürsten (1618) verließ er die Brandcnbnrgischen Diensteund machte Reisen durch Frankreich, Italien, bis Malta.Im Jahre 1622 wurde er voin Grafen Anton Günthervon Oldenburg zum Drosteu des Schlosses und LandesJever bestellt. (Später erhielt er, wie es scheint, den TitelLanddrost; dieser wird ihm wenigstens in der gedachten Lei-chenpredigt beigelegt.)
Bei diesem Herrn stand er in großer Gnade, wovonu. a. ein Zeichen, daß derselbe sich herabließ, bei Hermannserstem Kinde Gevatter zu stehen und zu erlauben, daß sel-bigem seine Namen Anton Günther gegeben wurden.
Auch wurde der Drost Hermann vielfältig zu diplo-matischen Missionen gebraucht und dürften seine Bemühun-gen nicht wenig dazu beigetragen haben, das merkwürdigeResultat zu erzielen, daß Oldenburg das einzige Land blieb,welches von den Schrecken des 30jährigcn Krieges fastNichts zu leiden hatte. Schon gleich 1622 mußte unserDrost zu verschiedenen Malen mit dem Grafen v. Mans-feld verhandeln — und zwar mit glücklichem Erfolge —,welcher von Ostfriesland aus ungebührliche Ansprüche anden Grafen von Oldenburg, an dessen Casse, Unterthanen,befestigte Oerter und Pässe machte.
^nno 1627 wurde der Drost au Tilly und Wallen-stcin gesandt, um es möglichst abzuwenden, daß ein Theilder Truppen derselben, wie gedrohet, Winterquartiere imOldenburgischen bezögen.
Endlich ward er am 28. Juni 1629 auf der Rückkehrvon einer neuen Reise zu Wallenstein ermordet. Winkel-mann, in seiner Oldenburgischen Chronik (Bremen, 1721),meldet darüber Folgendes:
„Der Herr Graf zu Oldenburg bemühete sich sehrum völlige Erledigung seiner noch habenden ungeladenenGäste, deswegen fertigte er seinen Drosten zu Jever, Her-
mann v. d. Decken, zu Herzog Albrechten zu Friedland,wurde aber im Rückzug benebenst bei sich habenden Fried-ländischcn Bereitern, Trompetern und andern Dienern, den
28. Juni zwischen Pinnenberg und der Blankennese von13 Reutern gewaltsam angegriffen, in die Heyde geführet,nackend ausgezogen, jämmerlich ermordet, und folgends den
29. Juli in des Kedingerlands Flecken Freybnrg, aufIhrer Hoch Gräsl. Gnaden zu Oldenburg gnädige Ver-ordnung ehrlich begraben."
Uebrigens war unser Decken 1625 auch Drost zuDelmenhorst geworden. Denn es heißt in den „Beiträgenzur Erläuterung der Civil-, Kirchen- und Gelehrten-Historieder Herzvgthümer Schleswig und Holstein (Hamburg 1752)112": „Den 16. Nov. 1625 ward der strenge, ernvesteund mannhafte Hermann von der Decken zum Heupt oderDrosten erwählet uicd angesetzet auf das Hauß und FestungDelmenhorst."
Der Drost Hermann hatte ziemlich bedeutende For-derungen (deren Ursprung unbekannt ist) an den HerzogFriedrich Ulrich von Br.-Wolfenbüttel. Nachdem über denNachlaß dieses Herzogs (f 1634) ein concursmäßiges Ver-fahren eingeleitet und — erst oder zuletzt? — im Terminevom 28. Aug. 1717 die Anmeldung der Forderungen er-folgt war, wurde durch ein Erkenntniß des Geh. Raths-Collegii zu Braunschweig vom 20. Oct. 1725 verfügt, daßden Gläubigern angemeldeten Forderungen snesss-
sivs aus den Einkünften einer zu dem Behufe bestimmtenVermögens-Casse bezahlt werden sollten. Zugleich wurdendie Gläubiger locirt und zwar Hermanns v. d. DeckenErben folgendergestalt:
1) Unter Nr. 201 aus einer Obligation vom 8. Mai1617, statt 1618 Gulden mit 600 Thlr.
2) Unter Ztr. 225 ans einer Obligation äs 11. Dec.1624, statt 1348V2 Thlr. mit 899 Thalern.
Die Anmeldung im oben gedachten Termine äs 28.Aug. 1717 geschah für die Erben des Hermann v. d. Deckendurch deren Auwald. Diesem wurde unter dem 7. Dec.1718 aufgegeben, besser, als geschehen, sich zu legitimiren,worauf selbiger laut Protocolls vom 17. Januar 1719meldete, daß Hermann v. d. Decken nur 2 Kinder nachge-lassen habe, nämlich:
1) Anton Günther v. d. Decken,
2) Anna Sophia v. d. Decken, Wittwe des Drostv. Weyhe.