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Die Familie von der Decken : in ihren verschiedenen Verhältnissen dargestellt
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Nota I.

Peter v. d. Decken. 15401619.

(Siehe Seite 43.)

ieser reiche Mann (er sagt selbst irgendwo:er sei Gott-lob mit zeitlichen Gütern reichlich gesegnet") scheintganz im Gegensatze zn seinem Vater, dem BürgermeisterHermann, welcher ein sehr ruhiges und bescheidenes Lebengeführt haben muß, da man seiner selten erwähnt findetstolzen und hadersüchtigen Charakters, sowie von einemgrenzenlosen Oppositionsgciste und großen Unabhängigkeits-Gcfühlc beseelt gewesen zn sein, welche vielfältig in Eigen-und Starrsinn ausarteten. Er war in steten Streitigkeitenund Processen verwickelt, theils mit Verwandten, theilsmit sonstigen Personen, hauptsächlich aber mit dem Erz-bischofe Heinrich, dem Rathe zn Stade und den KehdingerDeichgräfcn (rssp. dem Boddingsgerichte). Was

I. den Erzbischof betrifft, so ist nicht recht klar, worauseigentlich zuerst der stets fortdauernde Zwiespalt mit dem-selben entsprungen ist, vermuthlich aus Peters widerspen-stigen? und eines Zaumes bedürftigem Naturelle. Jeden-falls klagt letzterer in verschiedenen Proceßacten, daß derErzbischof ihn zu nuterdrücken strebe und auf alle Weisecujonire. So belangte Peter 1577 eine ganze Menge Per-sonen, theils als Hanptschulduer, theils als Bürgen, wegeneiner Forderung von 2050 Mark, die ihm die GebrüderHebel cedirt hatten, bei??? Reichskammergerichte, und sagtbei dieser Gelegenheit: er habe die Klage freilich wohl eigentlich,der Ordnung nach, vor den Erzbischof zunächst bringenmüssen, allein abgesehen davon daß die Beklagten in diver-sis losis wohnten, so sei ihn? auch der Erzbischofsehr s«s-^eetns", dieweil er mit demselbcu in großer Jrrunge steheund von Seiner Lieb tägliches an Haab und Gütern ver-folgt werde, derowegen er denn auch mitunsers Oheimbund Fürsten Lieb und Andacht" allhier bereits in Recht er-wachsen. (Peter äfft hier offenbar die Anrede nach, derensich der Kaiser gegen den Erzbischof bediente.)

Daher laßt es sich erklären, warum Peter sich bereits1573 von? Kaiser Maximilian eine?? besondern Schutz- undGnaden-Brief ertheilen ließ; warum er und seine Linieallein nicht mit in die Urkunde vom 10. Mai 1577 aufgenom-men wurde, wodurch Erzbischof Heinrich die Privilegien,welche von? Erzbischofe Christoph dem Bürgermeister Clausv. d. Decken verliehen waren, dessen Nachkommen bestätigte.

und warum demnach Peter wiederum am 17. August dessel-ben Jahres die Erneuerung jenes Schutzbriefes vom KaiserRudolph erwirkte.

II. Die mancherlei Zwistigkeiten, in welche Peter mitdem Stader Rathe gerieth, hatten ihren Grund meist in dereigenthümlichen Stellung und den Verhältnissen, in welchenersterer sich befand. Weil er (wahrscheinlich) in Stadegeboren war, dort ein Haus (amBorncwertt") besaß undvielfältig sich aufhielt oder wohnte, so betrachtete ihn der Rathals Stader Bürger und wollte ihn seiner Jurisdiction unter-ziehen. Peter aber widerstrebte den? und behauptete, alsRitter und großer Grundbesitzer ausschließlich mir demNittergerichte unterworfen zu sein. Er sagte:Wenn auchsein Vater und Großvater als ordentliche erwelte Burger-meister das Regiment zu Stade Zu fellig er tveiß ver-waltet, so hätte?? sie deshalben Ihrer Adelichen Frei- undGerechtigkeit, standes und Herkommens sich niemals begeben".(Seine Ansichten über diesen Punkt finden sich weitläufigerin den? Acten-Extracte äs 1573, welchen ich den Urkundenbeigefügt habe.)

Ein Hauptconflict mit dem Magistrate erwuchs ihm,als er von seinem Schwager, Garlef v. Plate, wegen Her-ausgabe eines Theils des Nachlasses des Lüder v. d. Deckenbeim Stader Stadtgerichte verklagt worden war (viä. deneben allegirten Acten-Extract äs 1573). Er wollte sich aufdie Klage nicht einlassen, weil er dem Stadtgerichte nichtunterworfen sei. Indessen erlangte Plate doch vom letzterenein obsiegliches Urtheil (26. März 1574) und trug sodann,als Peter sich nicht darum bekümmerte, auf Executiou gegendenselben an. Es wurde ihm demnach die Gelebung desUrtheils von? Stadtgerichte zuvörderst bei 200 GoldguldenStrafe auferlegt und hiernächst, als dieses vergeblich, am28.October 1575 bei 300 Gulden. Eine hiergegen von Peterzur Hand genommene Appellation ans Kammergcricht wurdeunter dem 20. September 1580 zurückgewiesen. Der Magi-strat wiederholte darauf die Strafandrohung der 300 Goldgul-den und erhöhete sie später auf 400 Gulden. Alles ohne Er-folg. Er ließ daher endlichPeter v. d. Decken bei der Faustnehmen und in sein Haus legen, sich daraus nicht zu bege-ben, er hett denn zuvor dem Urtheile gu. genügt". Peter