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Die Familie von der Decken : in ihren verschiedenen Verhältnissen dargestellt
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Buche gefolgt daß dieselben ihrem Alter nach vielmehrzn stellen sind, wie nachsteht: Vollrad, Hermann, Thomas,Heinrich, Claus, Johann.

Urkunden müssen hier, wie überall, entscheiden; sie bil-den die sicherste Grundlage und bieten den zuverlässigstenLeitfaden.

Man kann dabei als fast ausnahmslose Regel anneh-men, daß, wenn in solchen Brüder erscheinen, dieselben nachihrem entsprechenden Alter aufgeführt sind.Z

Dieses im Auge, will ich die wenigen vorhandenenUrkunden, in welchen die fraglichen Brüder sämmtlich odertheilweise vorkommen, einer Musterung unterziehen. Sierechtfertigen alle meine Ansicht.

1) Der Bremer Archivar Hermann v. Post, welcherum die Mitte des vorigen Jahrhunderts lebte, hat in einerhandschriftlichen Bearbeitung des Mushard demselben außer-ordentlich viele Urkunden und noch mehr Urkunden-Extracteoder Regesteu ans den Bremer Archiven hinzugefügt. Soallegirt er auch eine Urkunde äs 1541, in welcherVollrad,Hermann, Thomas, Henrich, Claus und Johann, gebrüderv. d. Decken und ihre Mutter Anna, Claus v. d. DeckenWittwe" sich präsentiren (also ganz in der von mir ange-nommenen Folge). Da v. Post nicht nur ein sehr gelehrter,sondern auch ein skrupulös genauer und gewissenhafter Mannwar, so ist gar nicht daran zu zweifeln, daß ihm jene Ur-kunde wirklich vorlag und daß er sie diplomatisch richtig ex-cerpirt hat. Weil dieselbe noch im Todesjahre des Bürger-meisters Claus abgefaßt wurde, daher vermuthlich wichtigeAngelegenheiten, vielleicht die Erbthcilung, enthielt, so dürftedarin um so mehr die Altersfolge der Paciscenten sorgfältigbeobachtet worden sein.

2) Die Urkunde äs 1542 hat die in Rede stehenden6 Gebrüder in derselben Reihefolge.

3) Daß Hermann wenigstens älter als Heinrich war,muß aus der Urkunde äs 1546 geschlossen werden, worindie Gebrüder Hermann und Heinrich v. d. Decken auftreten.

Zu Obigem kommen nun noch folgende erhebliche Um-stände, welche, wenn auch nur als! aämiirisräa, nicht zuübersehen sind.

1) Nach dem Register der Autoui-Brüderschaft (viä.den folg. Abschn. VII.) sind in selbige nach einander einge-treten: Vollrad, Hermann, Thomas, Heinrich, Claus undJohann v. d. Decken, also ganz nach dem von mir angenom-menen Alter. Ich gestehe freilich zu, daß diese Thatsachehier nicht entscheidend sein kann. Doch lege ich, in Berück-

ll Nur, wenn der jüngere Bruder Geistlicher, der andere Laie war, oderwenn der jüngere die Würde eines Ritters milss erlangt hatte, wäh-rend der andere Knappe tninnln8 geblieben war, fand meistens eineAbweichung Statt. In solchen Fällen steht sogar oft der Vater hinter demSohne.

sichtigung der damaligen Sitten und Observanzen, ein nichtgeringes Gewicht darauf. Jedenfalls ist

2) von großer Bedeutung, daß dort Hermann demThomas vorsteht, indem beide, wie in Einem Jahre (1543),so auch an Einem Tage recipirt sein werden, da wahr-scheinlich damals .schon, wie jetzt, nur jährlich einmal eineAufnahme in die Brüderschaft Statt fand.

Wenn sonach Hermann älter war als Thomas, so warer auch älter als Heinrich und Claus. Denn daß Thomasälter war als diese beiden, geht aus der in den Urkundenäs 1534, 1541 (des Jvo v. Zestersleth), 1549, 1559 und1562 beobachteten Reihefolge zur Geniige hervor.

3) Hermann ist eher gestorben (1551), als alle seineBrüder. '

4) Er hat auch ohne Zweifel viel eher gcheirathet(1534), als wenigstens seine Brüder Thomas und Claus.Denn dem ersteren Thomas wurde sein einziges Kinderst 1556 geboren und der letztere, Claus, bekam noch 1568und 1579 Söhne und starb erst 1588. Auch der BruderHeinrich scheint sich nicht lange vor 1559 vermahlt zu haben.

5) Daß Hermann der älteste der Brüder abgesehenvon dem unverheirathet gestorbenen Vollrad gewesen ist,möchte überdem daraus zu schließen sein, daß sein Sohn Peter laut der unter dessen Söhnen 1621 zugelegten Erbthei-lung (viä. Urk.)der sämmtlichen v. d. Decken Stamm-Gut" besaß. Leider habe ich freilich noch nicht zu ermittelnvermocht, was dieses für ein Gut war.

Die Lehnsacten verbreiten kein-Licht über die hier inFrage stehenden Verhältnisse, die Altcrs-Priorität der Brü-der gu. Den vorliegenden Documcnten zu Folge verflossen25 Jahre, ehe nach des Bürgermeisters Claus v. d. DeckenTode einer seiner Söhne mit einem Theile seiner Lehnewieder belehnt wurde, und zwar Thomas (1566). Es istanzunehmen, daß vorher ein älterer Bruder desselben damitbelehnt war. Da aber die ältern Brüder, Vollrad undHermann, bereits resp. 1559 und 1551 das Zeitliche ge-segnet hatten, so ist nicht abzusehen, warum Thomas nichtschon eher belehnt wurde. Freilich, es dauerte nach seinemAbleben (1567) gleichfalls 6 Jahre, ehe sein einziger nochlebender Bruder, Claus, wieder belehnt wurde (1573).

Wenn Peter v. d. Decken, der Sohn des mehrberegtenHermann, in der Recognition äs 1589 als ältester des Ge-schlechts bezeichnet und, laut seines Reverses äs 1591, auchwirklich mit dem größten Theile der großväterlichen Lehns-stücke belehnt wird, so ist darauf hier freilich wohl weiterkein Gewicht zu legen, da unter demältesten" eben so gutder au Jahren älteste des Geschlechts (was Peter in derThat damals war), als der älteste Sohn des ältesten Sohnsdes Bürgermeisters Claus verstanden werden kann. (Somuthete auch Johann Otto v. d. Decken, obgleich er derfünften oder jüngsten Linie entsprossen war, anno 1635 dieLehen gn. als ältester des Geschlechts.)