Druckschrift 
Die Familie von der Decken : in ihren verschiedenen Verhältnissen dargestellt
Entstehung
Seite
33
Einzelbild herunterladen
 

33

auf dem Verdener Epitaphe gehen nicht so weit hinauf) ganzunzweifelhaft eine v. Bock (Buck, mit einem Bock im Wap-pen)/) man mag ihn interpretiren (vergl. hierüber denArtikel über Diterius v. d. Decken), wie man will.

Z2.

Die Ehefrau des Bürgermeisters war, wie alle sie be-rührende Urkunden, Denkmäler und Ahnentafeln bezeugen,eine v. d. Lieth, und zwar Anna. Ueber deren Ascendenzschwanken die Angaben.

Schaedler, der Gen.-Feldzengmeister und der GeneralHieronimus bezeichnen als ihre Aeltern Martin (in Urkundenabwechselnd auch Melchior genannt, wie bei Mushard) v. d.Lieth und Elisabeth v. Mandelsloh. Aber, abgesehen davon,

i> Es könnte sein, daß diese Großmutter eine Tochter des Andreas Bnck 1376 ersten Bürgermeisters von Stadc gewesen wäre und daß vonselbiger zum Theile der Reichthum unsers ClauS hergerührt habe. Denn wiegroß das Vermögen jenes Buck gewesen sein muß, geht ans der kleinenSchrift des Conrector Krause in Stadeder Stader Aufruhr wider AndreasBuck im Jahre 1376, Stade 1858" hervor. Es wnrden damals dem An-dreas allerlei Nnrechtfcrtigkeiten und gefährliche Absichten vorgeworfen. Erhalte u. a. 300 Mann Gewaffnctcr im Lande Kedingcn, womit er die Stadtverrathen wolle. Auch wird der »Schlösser« erwähnt, die er im Stifte zumPfande habe und des (Stader) Ruderzolles, den er von den v. Brobergcn ge-kauft habe. Die Aufrührer verlangten u. a. von ihm, daß er sein Gut wederverkaufen noch versetzen solle, als bis auf 2600 Mark (damals noch immereine bedeutende Summe) und daß er 1000 Mark (Strafe?) bezahlen solle.Schließlich wurde der Aufruhr unter Vermittelung der Städte Lübeck,Bremen, Hamburg und Bnrtehude gestillt und Andreas Buck öffentlichfür einen »rechtfertigen bidcrben Mann in seiner ganzen Amtsührung" erklärt.

Es wird bei jener Gelegenheit auch seines Bruders, des RathsherrnHeync Buck, gedacht. Dieser erscheint schon im folgenden Jahre, 1377, alsBürgermeister von Stade (viel. Zcvrncr Urk.-Bnch, sei. v. Hodenbcrg). Alssolcher fnngirtc er auch noch 1380, wo er von Otto v. Lcnnep einen Lehn-Zehntcn zu Schulisch kaufte (vergl. die Lehen). Sein Bruder Andreas hatteschon 1370 von dem Hamb. Canonicus Johann Holdenstedt das Gut Bullen-Hansen aeguirirl (vick. dieses).

Die Bnck findet man schon frühzeitig als angesehene Stader PatrizierJohannes und Werner werden dort 1304, 1308 und 1314 genannt (viel.Beiträge zur Geschichte Stadc's, von Conrector Krause, im Stader Schul-Programm cl<- Ostern 1856).

Auch noch in viel späterer Zeit, als in der vorbcrührtcn, zeigen sich dieBücke begütert und namentlich mit vielen Lehen versehen (plurn nlin danntsnent in xliouclum, sagt das Vorder Register).

1501 ward Maryuard Buck mit dem »sydestcn Gerichte" in Schölischbelehnt, welches schon sein Vater (Großvater?) Heine Buck, Bürgermeisterbesessen habe.

Im Vörder Register -Ze 1500 werden als Inhaber von Lchns-Zehntenzu Schölisch, Schwinge, Hcrzbeck und Nindorf theils die Familie Buck imAllgemeinen, theils folgende einzelne Mitglieder derselben bezeichnet:

Drcwcs Buck, Bürgermeister in Stade. vnminus Lkristinnus Ruck,psrpetuus vienrius eeelesis Rurnbur^ousis, tr-uter ^Inrczuarcii IZucli.Domino Lüristiuno ciockuneto omnin preäictu donn püsucluliu rs-vsrtuntur ucl ^.roliiepisonpuin IZromensom.

Mit den Gebrüdern Christian »nd Marguard Buck scheint die Familieerloschen zu sein (vergl. die Lehen).

daß diese svsrlt. Aeltern für unsere Anna zu spät lebten(Eberhard v. d. Lieth z. B., welcher dann ihr Bruder ge-wesen sein würde, vermählte sich in jungen Jahren erstfrühestens 1550, während Anna schon um 1500 verhcirathetgewesen sein muß), so kommt eine v. Mandelsloh in deneben gedachten Quellen auch gar nicht vor.

Auf dem Krnmmeudeicher Leichcnsteine erscheint alsMutter der Anna v. d. Lieth <gu. eine v. Bremer, und alsihres Vaters Mutter eine v. Elm. Nach dem VerdenerDenkmale muß aber nicht ihres Vaters Mutter (welche dortgar nicht vorkommt), sondern ihre Mutter eine v. Elm ge-wesen sein.

Man sollte nun glauben, daß in alle diese Dunkelheitenund Widersprüche einiges Licht durch die Erzbischöfliche Ur-kunde von 1518 und die spätern sich auf solche grün-denden Lehubriefe gebracht werden könnte und müßte,in welcher, wie es auf den ersten Anblick scheint, wenigstensdie mütterliche Herkunft der Anna v. d. Lieth (hier freilichnur Anna genannt) augedeutet wird. Es heißt dort, derBürgermeister Claus v. d. Decken würde mit verschiedenenGegenständen belehnt.Jun allermahte deßülvesten Clawcsvan der Decken eelicke hußfrowen Anneckens ore Vorelderenund ohrer Moder Broder de Bücke genannt sodane Til-genden und Gerichte van langen Jahren Erfflykcn be-sethen".

Hiernach müßte die Mutter unserer Anna v. d. Lietheine Bock gewesen sein und die Brüder solcher Mutter, dieBöcke, hätten vor Claus die fraglichen Lehen besessen. DieWittwe Becke Bnck sagt nun auch allerdings, als sie lautder Urkunde eis 1519 die in jener Urkunde cls 1518') be-nannten Lehnstücke an den Bürgermeister Claus verkaufte,daß dieselben ihr weil. Ehemann, Marquard Buck, unddessen Vorältern seit langen Jahren inne gehabt hätten.Dagegen wird freilich in der Erzbischöflichen Urkunde äs1518 gar nicht erwähnt, daß die Lehen eigentlich direkt vonder Wittwe Buck deren Gebnrtsname unbekannt istherrührten, welche sie von ihrem Manne geerbt und an Clausverkauft hatte. Doch ist das Nebensache.

Die Hauptsache aber ist hier, daß in keinen Urkunden namentlich den Denkmalen eine Buck als Mutter derAnna v. d. Lieth bezeichnet wird, sondern ganz bestimmteine einer andern Familie entsprossene, wenn auch zweifel-hafte (viel, oben) Persönlichkeit. Sollten vielleicht die Wör-ter der Urkunde cjn.ohrer Moder Broder, de Bücke" auf

l) Daß, auffallender Weise, der Erzbischof schon 1518 den Bürgermeistermit Objecten belehnte, welche derselbe erst im folgenden Jahre ankaufte, muß,wenn man nicht auf eine falsch geschriebene Jahreszahl recurriren will, da-durch erklärt werden, daß die Wittwe Buck und der mitcontrahirendc Bürger-meister erst die förmliche Konfirmation des vorläufig nur im Allgemeinenverabredeten Kaufcontracts Seitens des Lehnsherrn gesichert sehen wollten, ehesie zum definitiven Abschlüsse schritten.

5