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der des Heinrich v. Werden eine Rente von 5 Gold-gulden aus L. Verspohls Erbe. Er war in diesem JahreKämmerer von Münster.
1534 versetzt er dem Heinrich Schurmann seinenim Beckfelde gelegenen Mudenkamp für 120 Goldgulden,und endlich verkauft er dem Herrn Bock einen Kamp,genannt „brune Brink", welcher in das wüste Erbe Licht-fording zu Nienberge gehörte. Dieser Kamp kam späteran den Domherrn Melchior v. Büren und wurde vondemselben 154(5 der Anna Restebrock überlassen.
Dieses sind, soweit bekannt, alle von ihm vorge-nommene Veräusserungen.
Er wurde
1499 vom Bischöfe Conrad v. Ritberg1510 vom Bischöfe Erich v. Sachsen-Lauenburg153(5 vom Bischöfe Franz v. Waldeck.mit halb Sentmaringen, dem Erbe zum Thye, Decken-brock, Hagen, Mundeshove, halb Königs, 10 Malter Kornaus der Mühle zu Havichhorst und dem Zehnten vonAhlen belehnt. — Die beiden zuerst genannten Güterwaren freilich nicht mehr in seinem Besitz; dieses hin-derte indess dem damaligen Gebrauch gemäss die Be-lehnung in keiner Weise.
In den eben genannten Jahren erhielt er auch vondem Bischöfe zu Osnabrück die Belehnung mit den Gü-tern Bölling und Dartmnnn.
1518 wurde er mit der Petershove von dem Obe-dientiarius Greving belehnt, und 1537 forderte ihn dieÄbtissin von Ueberwasser zur Lehnshuldigung auf. Daer indess nicht mehr irgend ein Lehnstück gedachtenStiftes besass, so verweigerte er den Lehnseid.
Johann VII., allgemein geachtet, war in den Jahren1494 und 1502 Bürgermeister zu Münster.
Wahrscheinlich 72 Jahre alt, starb er, nach demNecrologium Egidianum, am 22. Oclober 1539.