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§• 8.
Johann IV. von Droste,
Soliu Alhard's I.
138 t —1438.
Johann IV. v. Droste tritt scho.n im Jahre 1381 alsKnappe auf, wo er dem Dompropst Heinrich Wolf v.Lüdinghausen (wurde in demselben Jahre zum Bischöfegewählt) gestaltete, die ihm für 100 Mark versetztenPachtschweine und Pachthämmel wieder einzulösen. Krwar damals wahrscheinlich schon grossjährig, weil einJahr später, nämlich 1382, Florenz, Bischof von Utrecht,„Johann den Droslen Alardis Soen des Droslen myt demHuvs to Woltorpe in den Kerspel to Oldenberge inMannslatt" belehnt.
Eine ganz ähnliche Belehnung fand in dem Jahre1395 durch den Bischof Friederich statt. GenanntesLehngut fiel nach Johanns Tode auf seinen Sohn Alhard II.zu Handorf, welcher im Jahre 1448 die Belehnung durchden Bischof Rudolph erhielt, es jedoch nicht lange be-sessen, da bereits 1474 Johann v. der Tinnen im Besitzedesselben war.
1393 begannen von neuem die Feindseligkeiten zwi-schen dem Bischöfe Otto IV. und seinem erbittertstenFeinde, dem Grafen Claus von Tckeneburg. Otto nahmdem Feinde Cloppenburg und Vechte fort. Graf Claushätte nun gern die Schuld des Friedensbruches auf denBisehof von Münster geladen, und liess ihn deshalb mitmehr als 200 seiner Verbündeten, worunter sich auchunser Johann v. Droste befand, vor seinen Freistuhl zuTekeneburg ciliren; allein der Freigraf Hermann de Rynehob diese Ladung am 3. April 1399 wieder auf und setztealle Beklagten in ihr altes Recht ein.
1404 finden wir ihn abermals im Felde und zwarmit Bernd, Edelherr von Lippe, gegen Heinrich, Herzog