Ritter Bernhard I. von Deckenbroek,
Eigenthümer des Oberhofes Deckenbrock.
1209.
Nach dem über evangeliorum des Stiftes Ueberwasserzu Münster, geschrieben 1040—1184, schenkten die Edlenvon Deckenbrock aus ihrem in der Gemeinde Evers-winkel Kreises Warendorf belegenen Oberhofe Decken-brock jenem Stifte den Garbenzehnten, — Ein RitterBernhard von Deckenbrock, 1209 Zeuge, als die Aebtis-sin zu Ueberwasser die Succession der Kinder des ver-storbenen Ritters Ludwig regelt, soll, laut einer sich inder Familie der von Droste-Ilülshofl erhaltenen Ueberlie-ferung, zwei Söhne, Johann und Engelbert, gehabt ha-ben, welche nach ihres Vaters Tode den uralten OberhofDeckenbrock theilten. Der eine Theil, obgleich nichtgrösser als der andere, wurde wohl desshalb Grosse-Deckenbrock genannt, weil ihn der ältere (natu maior)der Brüder bekam. Ob der jüngere Bruder, Engelbert,keine Kinder hinterliess, oder ob seine Vermögensumständezurückgingen, wissen wir nicht; nur soviel steht urkund-lich fest, dass das Kloster Ueberwasser bereits im Jahre1301 den Hof Kleine-Deckenbrock als Eigenthum besass.
Ritter Johann I. v. Deckenbrock,
Sohn Bernhard's I., Dienstmann des Bischofes zu Münster.1229 — 1248.
Der ältere Bruder, Johann I., wohl durch die fehde-und raublustige Zeit bewogen, scheint dem' Beispiele
1