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1,1 (1868) Die Herren v. Deckenbrock (v. Droste-Hülshoff) und ihre Besitzungen 1209 - 1570 : grössten Theils aus dem literarischen Nachlasse des Freiherrn Werner Constantin v. Droste zum Hülshofe kurz zusammengestellt
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der zu besetzen, weil dort seit langer Zeit kein Fleischmehr vertheilt sei, allmählig zum blossen Titel herab,und als man auch später diesen Titel nicht mehr zudeuten wusste, da war derselbe bereits zum Familien-namen geworden und hatte den eigentlichen Namen desGeschlechtes „von Deckenbrock" gänzlich in Vergessen-heit gebracht. Als desshalb im 16. Jahrhundert der be-rüchtigte Erbmänner-Process seinen Anfang nahm unddie v. Droste ihr altes, ritterliches Herkommen nach-weisen sollten, konnte man nicht weiter als bis zum Endedes 13. Jahrhunderts hinaufgelangen, da sich alle hiererwähnten Urkunden, woraus dieses zu erweisen, in denHänden der erbittertsten Feinde der Erbmänner befanden.Kurz, der Schaden, welchen während des Erbmänner-Processes das hochwürdigste Domcapitel durch die un-würdigsten Handlungen der v. Drosteschen Familie zu-gefügt, ist unersetzlich.

Wie wir früher gesehen, hat sich Johann III. zweier,unwesentlich verschiedener, Siegel bedient. Beide sinddreieckig mit dem fliegenden Barsch im Schilde undzwar hat das eine die Umschrift:

S. Johis de Dekenbroke, das andere aber:S. Johannis de Dekenbroke.

Die Urkunde vom Jahre 1342 haben auch Johannsdrei Söhne gesiegelt, Wessel führt ein rundes Siegelund darin einen dreizackigen Schild mit dem Fisch undder Umschrift:

S. Vesceli de Dekebr.

Heinrich hat ein grosses ovales Siegel, worin ein Heili-ger, zu dessen Füssen ein dreieckiger Schild mit demFische der v. Droste und der Umschrift:

S. Hinrici de Dekenbroke Clerf i. E. Ludgeri.Everwins Siegel ist dreieckig und darin der fliegendeBarsch, aber ohne den Rückenkamm, mit der Umschrift:S. Everwini de Decenbroc.