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1349 ist die letzte, worin seiner Erwähnung geschieht,und es ist desshalb wahrscheinlich, dass er in diesemoder dem folgenden Jahre 1350, wo die Pest so sehrin Westphalen wüthete, dass z. B. in Osnabrück nursechs Ehen ungetrennt blieben, gestorben. Dieses istum so mehr zu vermuthen, da alle Urkunden aus denfolgenden Jahren von seinem Sohne Everwin allein aus-gestellt sind. Er nennt sich in dieser Urkunde vom Jahre1349: Nos Johannes dictus Droste de Dekenbroke.
Im Jahre 1340 trat das Domcapitel zusammen undnach langer Lamentation darüber, dass es von seinenweltlichen Diensten gänzlich aufgezehrt werde, fasste esden Beschluss:
1) Die fünf Schenken-Aemter sollten gänzlich ein-gehen.
2) Das Drostenamt sollte zwar noch fortbestehen,jedoch in der Weise, dass dem Droslen vierUnterbeamlete als Gehülfen zugeordnet würden.Zwei derselben sollten den Dienst im Refecto-rium, der nur selten mehr eintrat, wahrnehmen,bei festlichen Gelegenheiten statt der Schenkenden Wein kredenzen und bei feierlichen Exe-quien assistiren; die beiden andern sollten denDienst in der Küche versehen; und für allesdieses erhielt der Droste für sich und seine vierUnterbeamlete einen Gehalt von 10 Mark, einebedeutende Summe in jener Zeit, wo ein Burg-lehn selten mehr als 4 Mark abwarf, und einSchwein nur 1 ! / 2 Schilling kostete. Mehr überdie Einkünfte des Droslenamtes in der Kelnerei-Rechnung vom Jahre 1458.
Durch dieses Statut vom Jahre 1340 verlor dasDrostenamt seine eigentliche Bedeutung und sank, als1422 Heinrich von Nassau und Diederich Droste, Prae-positi, sich vereinbarten, die Officia Refectorii nicht wie-
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