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1,1 (1868) Die Herren v. Deckenbrock (v. Droste-Hülshoff) und ihre Besitzungen 1209 - 1570 : grössten Theils aus dem literarischen Nachlasse des Freiherrn Werner Constantin v. Droste zum Hülshofe kurz zusammengestellt
Entstehung
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anderer selbst mächtigerer Ritter gefolgt zu sein undseine Erhaltung mit dem theilweisen Verluste seiner Frei-heit erkauft zu haben, nämlich dadurch, dass er Mini-sterialis des Bischofes von Münster wurde, und von dem-selben sein Gut Deckenbrock als Lehen annahm.

Ob Johann I. v. Deckenbrock dieselbe Person ist,welche als bischöflicher Cämmerer einfach unter demNamen Johann in vielen Urkunden aus den Jahren'1229—48 auftritt, lässt sich nicht beweisen; für diese Vermu-thung aber sprechen folgende drei Gründe: Erstenskommt der Name Johann fast in allen Generationen dervon Deckenbrock'schen Familie vor. Zweitens findet sichvon 1209 — 64 kein v. Deckenbrock in den Urkunden,obgleich ausser Zweifel ist, dass Johann I. von Decken-brock damals Lehns- und Dienslmann des Bischofes war.Ist nun aber der in den Jahren 1229—48 so häufig vor-kommende Cämmerer Johann dieselbe Person mit Jo-hann 1. von Deckenbrock, so ist dieses sein Nichterschei-nen in den Urkunden aufgeklärt, so wie man alsdannauch drittens leicht begreift, dass der Ritter Johann II.v. Deckenbrock, Sohn Johanns!., häufig im Gefolge desBischofes Gerhard und ungefähr an der Stelle, wo sonstder Cämmerer Johann unter den Zeugen erschien, inden Urkunden auftritt. Ist jedoch die aufgestellte Ver-muthung richtig, dann unterliegt es auch keinem Zweifel,düss Johann I. v. Deckenbrock die Ritterwürde erlangthatte, weil dem Cämmerer Johann in einer Urkunde vomJahre 1247 ausdrücklich der Titel „dominus" beigelegtwird. Es ergiebt sich dann aber auch, dass er um 1248gestorben, weil später ein anderer Cämmerer NamensWilkinus vorkommt.