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Theil zu nehmen. Auch mussten die Schulcollegen mitdem Cantor im Predigerornat bei allen Leichen, welchebei den Hauptkirchen der Altstadt am Nachmittag oderAbend mit Gesang und Orgelspiel zur Erde bestattet wur-den, singen, wofür sie besondere Bezahlung erhielten, diefrüher beträchtlich gewesen sein soll, während weiterhinhäufige Klagen über das Zurückgehen der Leichengelderund Bitten um Erhöhung derselben und um Unterstützungvorkommen ').

Wie bereits erwähnt, mussten die Cantoren des Jo-hhnneums Universitätsstudien gemacht haben. Sie hattensich wohl meistens zuvor dem Studium der Theologie ge-widmet, bis sie in der Folge die Musik zu ihrem Haupt-beruf machten. Bei Emanuel Bach war die Stadt-behörde an einen studirten Juristen gekommen. Als eram 3. November 1767 in sein Amt eintrat, war er derneunte Cantor an der seit 238 Jahren bestehenden Anstalt.Jeder seiner Vorgänger war durchschnittlich gerechnetüber ein Vierteljahrhundert in seinem Amte tliätig gewesen,und auch Bach sollte diesen Zeitraum seines vorgerücktenAlters ungeachtet, nahezu erreichen. Am 19. April 1.768ward er von dem Senior Goeze durch eine öffentlicheRede: De Harmonia coelesti in sein neues Amt ein-geführt, bei welcher Gelegenheit er, dem dortigen Ge-brauche gemäss, eine lateinische Antrittsredede nobi-lissimae artis musicae t'ine hielt 2 ), deren nähererInhalt leider nicht erhalten geblieben ist.

!) Die Leichen-(Gebühren betrugen früher für eine kleine Leiche8, für eine grosse 12 Schilling.

In Schetelig's mehrfach genannten Materialien findet sich eineAufforderung des Senats zu Hamburg an die Einwohner, zn pünkt-licher Zahlung der Leichen-Gebühren. Es scheint viel Neigung vor-handen gewesen zu sein, sich dieser Zahlung zu entziehen.

2) Hamburg. Nachr. aus dem Reiche der Gelehrsamkeit v. 1768,Stck. 37. S. 301.

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