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und dahin zu sehen hat, dass in den Kirchen der Gottes-dienst ordentlich möge begangen werden."

Dies waren die Amtsobliegenheiten Telemann's ge-wesen, und hiernach war auch Bach in seiner neuen Stel-lung allein auf den Musikunterricht angewiesen, der beson-ders den Freischülern des Instituts erthcilt werden musste.Daneben hatte er die musikalischen Aufführungen im Jo-hanneum und in den fünf Hauptkirchen Hamburgs an denSonn- und Feiertagen zu leiten, wofür ihm von jeder Kirchejährlich eine gewisse Summe ausgezahlt wurde; dies hatwohl wesentlich zur Verbesserung seines Einkommens, dörStellung in Berlin gegenüber, beigetragen.

Der Hauptgottesdienst an den Sonn- und Festtagenwurde abwechselnd in den verschiedenen Hauptkirchen derStadt durch eine Musik unter Leitung des Musikdirectorsausgezeichnet. Doch wurden diese Aufführungen von Ora-torien ihrer Kostbarkeit wogen im Jahre 1790 (also erst2 Jahre nach Bach's Tode) auf 30 im Jahre beschränkt.Man wünschte die Kirchenmusiken den Fortschritten derZeit gemäss vollständiger zu machen; allein diese neue Ein-richtung diente nur dazu, sie ganz aufhören zu machen" ').Da nun das Kirchenjahr mindestens G0 Sonn- und Fest-tage hatte, so war, Avenn man die Zahl der Festmusikenspäterhin auf 30 beschränkte, zur Zeit Bach's wohl diegrosse Mehrzahl der Festtage durch Kirchenmusiken ge-feiert worden, was eine recht ansehnliche Beschäftigungfür ihn herbeigeführt haben wird. ' i

Die Kirchenmusiken waren schon bei der Einrichtungdes Johanneums eingeführt worden. Ausserhalb derselbenlag es allen Lehrern der unteren Olassen sowie dem Can-tor und den Schulcollegen ob, mit den Freischülern ineiner der altstädtischen Hauptkirchen an allen Sonn- undFesttagen und so oft darin Gottesverehrung gehalten wurde,auf dem Chore gegenwärtig zu sein und an dem Gesänge

x ) E. Mönkeberg, Die St. Nikolaikirche zu Hamburg, S. 65.