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Bald nach Antritt, seines Amtes erhob sich, wie Sehe -telig in den angeführten handschriftlichen Materialien zurGeschichte des Johanneums erzählt 1 ), ein Conflict über denVorrang zwischen ihm und dem Lehrer der Tertia, weil indem Staatskalender der Name Bach's vor dem jenes Lehrers(Schetelig) aufgeführt gestanden habe. Bei der Anstel-lung Seb. Bach's in Leipzig war der Streit zwischen demdortigen Rath und der Kirchenbehörde geführt worden.Hier entschied das Scholarchat die wichtige Frage dahin:dass der Name des Lehrers in Tertia künftig im Staats-kalender nur dann voranstehen solle, wenn der Lehrerfrüher erwählt worden sei als der Cantor, sonst aber um-gekehrt. Bei dieser Entscheidung ist es geblieben, undwir ersehen daraus, dass der Cantor am Johanneum imRangS keineswegs den Lehrern der oberen Classen gleich-gestellt war. Doch ist es wohl unzweifelhaft, dass hierwie in dem Oantorate zu Leipzig der Mann und nicht dasAmt galt, und dass Stellungen, die von einem Telemannund Em. Bach, eingenommen werden konnten, nicht nachdem büreaukratisch beschränkten Massstab eines pedanti-schen Schulmeisterreglements beurtheilt werden durften.
Zur Zeit, als Bach in dieses sein neues Amt eintrat,war J. S. Müller Rector der Anstalt. Seit .1731 in dieserStellung fungirend, erhielt er bald nachher (1769) Alters-halber einen Adjuncten in seinem Sohne J. M. Müller,der bei dem 1773 erfolgten Tode seines Vaters zum Rectorernannt wurde. Dieser starb in seinem Amte 1781, so dasser während des grösseren Theils der Dienstzeit Bach'sdessen Vorgesetzter blieb. Er hat das Verdienst, in die-ser seiner Amtsführung das Johanneum, mancher Schwierig-keiten ungeachtet, zu neuer Blüthe erhoben zu haben.Ihm folgte in dem Rectoramt A. H. Lichtenstein, derdasselbe bis über Bach's Lebensende hinaus bekleidet hat.Als Conrector fungirte bei seinem Diensteintritt G. F r.
-) Auf der städtischen Bibliothek zu Hamburg.