— 24 —
Ueber die Dienstpflichten, die er fortan in seinemAmte zu üben hatte, ist direct nur Weniges bekannt. Erhatte als Cembalist in den Privatconcerten des Königs dasAccompagnement am Flügel auszuführen. Was in dieserHinsicht verlangt wurde, von jedem einigermassen geübtenBegleiter geleistet werden musste, das wird bei Gelegen-heit der Besprechung des 2. Theils von Bach's „Versuchüber die wahre Art des Ciavierspiels" mitgetheiltwerden. Dass der Dienst an sich kein ganz leichter warergiebt sich daraus, dass der König in gewöhnlichen Zeiten,mit Ausnahme der Montage und Freitage, an denen Operzu sein pflegte, täglich seine regelmässigen Kammerconcertehielt, welche Abends von 7 bis 9 Uhr stattfanden 1 ). DerKönig, in allen seinen Verrichtungen von der höchstenPünktlichkeit, durfte diese um so mehr von seinen Kapel-listen fordern, die sich in der Kegel schon vor der nöthigenZeit vollzählig einfanden. Punkt 7 Uhr erschien er selbstin dem Concertsaale, und legte in der Regel die Concert-stimmen selbst auf.
In diesen Concerten pflegte er „von seinem ein-sichtsvollen schönen Geschmack und seiner aus-nehmenden Fertigkeit auf der Flöte Proben dar-zulegen" 2 ), indem er einige der Flöten-Concerte blies,deren Quantz nicht weniger als 299 für ihn componirthatte. Doch spielte er auch ab und zu Concerte von seinereigenen Compositum. Auch Quantz liess sich öfter dorthören und es kamen Violoncellsoli, so wie zwischen denInstrumental-Sachen hin und wieder Arien vor, die vonden Königlichen Sängern gesungen wurden 3 ).
„Friedrich II.", so sagt ein Zeitgenosse, der langeZeit hindurch die Erlaubniss gehabt hatte, den Concerten
V
1) Doch wird die Regelmässigkeit der Opernbühne in Berlinwohl erst begonnen haben, als das Opernhaus daselbst (Ende 1742)vollendet war.
2 ) Marpurg, histor. krit. Beiträge. I. S. 7G ff.
3 ) Preuss, Gesch. Friedrich's II. S. 371. 372.