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Beiträge zur Geschichte der Familie von Kameke
Entstehung
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Oberhvfmcistepui 4) bezw. deren Svhn, der Schlvßhauptmmm Gmf Friedrich Paul (Blatt III -361-)in Besitz von Strachmin, Strippow, Hohenfelde und Cordeshagcn, Es ist nun leicht erklärlich, das;später auf diese Güter, welche theilweise durch die reiche Mitgift der obendenanntcn drei Frauen,thcilweife aber ans den Einkünften der Hofämter dieser Linien von den minder wohlhabendenLehnsvcttern erstanden waren, die Nllodialerben Ansprüche erheben mußten, wenngleich fürdiese alten Kamckelehne die Lehnsanwartschaft beider Hanptlinien bestehen blieb. Die pommerscheLehnskanzlei führte einen sehr genauen Nachweis der Agnaten und ihrer Rechte, Ihre Wachsamkeitvermehrte sich in der chnrbrandenbnrgisch-preußischcn Zeit, obwohl diese Lehnsbcschcidc gegen diepommersche Zeit verschiedene Aenderungen in? Lehnsrechte erkennen lassen (namentlich bczügl. derNeulehne und der Verwendung des Kaufschillings ?c. a, a, o.). In den Lehnscvnsensen für obigeGüter werden ausdrücklich Antheile der Kaufsumme „als Nllodialvermögen" reservirt und als solchesvererben sie in der Familie des Käufers, lieber die genanern Ilmstände klären uns die deponirtcnLehnsacten in Stettin auf, Tit. IX, Sect, 87. No, 6—8—, No, 9, Fol, 1—5, No. IIa. Fol,1-12, No. 11d, Fol. 1,

Das Hohenfelder Gntsarchiv ist durch den Wohnhausbrand zerstört. Der Minister mußte von derLehnskanzlei eine Erneuerung seiner Privatacten erbitten (1721). Aus Strachmin ist von dem GräflichenArchiv Uns nichts erhalten, weil die Grasen Kamele später in Prötzel (dort ihr Erbbegräbnis;) bezw.in Berlin (Villa Sorgenfrei in Charlottenburg) zu wohnen pflegten. Erst später (1795) erfahrenwir durch eine» ausführlichen Bericht des Lehnssecretär Zitelmann über das Anwachsen der pvm-merschen Lehne in der Gräflichen Familie, als nach dem Verkauf der oben benannten vier Güter anden Domprobst von Wißmann dieser ein Promemoria über die Lehnsverhältnisse seiner käuflich er-worbenen Güter ausarbeiten ließ, um eine Abfindung der von Kamcke-Lehnsansprüche in's Werk zusetzen. Viele Acten sind in das Gräfl.Wartenslebensche Archiv zu Carow - 253 zu 8 - übernommen worden.Schon die Allodisicationsverhandlnngen über das Gut Lasseue hatten den General-Feldmarschallvon Borcke (1722) überzeugt, wie genau seitens der Lehnskanzlei eine Klarlegnng der Familienver-zweigung und der verschiedenen Lehnsansprüche gefordert wurde, und ans diesem Grunde wohl sindim 18, Jahrhundert die genealogischen Arbeiten im Auftrage der Gräflich Kameke-Familic durch fach-männische Genealogen mit Hilfe der Kirchenbücher und Lehnsacten unternommen worden; vergl.Seite 7, Ein Prediger Balder, 1683 zu Strippow vocirt, hatte schon früher dcrgl. Arbeiten fürdie Familie Kameke unternommen; sie sind jetzt nicht mehr bekannt, obwohl ihrer später mehrfacherwähnt wird. Es ist die Zeit, in welcher Elzows Adelsspiegel entstand, vergl, -246- Text,

Sehr verschieden waren die Lehnsverhältnisse in Pommern von denen in der Mark, noch heutebildet das Studium des Pvmmerschen Lehnsrechtes den Juristen eine gefahrvolle Klippe. Z) Obwohl

4) Tie Memoiren der Markgräfin von Baireuth enthalten sich nicht einiger hämischer Bemerkungen undgeben spöttische Beinamen; in unserer Familientradition jedoch erhielt sich die Nachricht, daß an der würdigenOberhofmeistcrin sich der aufwallende Jähzorn des Vaters gegen den Kronprinzen und seine Geschwister ge-brochen hat, wie ja auch in ähnlicher Art (geschichtlich bewahrheitet?) der General von Wcdell dem KönigeFriedrich Wilhelm 1, entgegengetreten sei mit den Worten: „Schonen Majestät den König von Preußen," alsder Vater mit dem Degen den Kronprinzen strafen wollte. — Die Oberhofmeistcrin unterschrieb ihren Namen:Ilse Anna von Kameke geb. v. Braunau (1738) oder I. A, von Kameke geb. von Brünnan (1725) und siegeltemit einem Allianzwappen Kameke und Brünnow (drei rothc Schrägbalken in weißem Felde) unter einer Krone;2 ein hoch oval, vergl, Bagmihl II. 84. Taf, 32 (Schrngbalkcn im rothcn Felde, Helmdecken roth und silbcr,gekrönter Helm, 3 Straußenfedern r, w. r.). — Vergl. Bornhak, Berlin, die Fürstinnen ans dem Hohenzollcrnthronp. 370; — Ranke, Preuß. Gesch. II. Th. p, 79, not. 1 und desgl. Carlyle Frdr. d. Gr. I. Th.

s) Der Verfasser als Nichtjurist führt hier nur die Urkunden vor, die außerdem eingeflochtencn Be-merkungen sind anderen feststehenden Angabe» entnommen. Eine Rcproduction der Urkunden und juristischenGutachten ist nicht Gegenstand der vorliegenden Arbeit; vergl. wegen der Urkunden und Gutachten, Archiv desFamilicnvcrbandes betr. Fideicommiß- und Stipendiensachen. —