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Beiträge zur Geschichte der Familie von Kameke
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Sein und vieler andern Vettern sehnlichster Wunsch, die Familie v. Kamckc durch einenFamilienverband mehr zu einigen und zu stärken wurde in Fvlge des Gesetzes über Aufhebung derPommerschen Lehne vom 4, März 1867 endlich auch verwirklicht, da dieses Gesetz die Fassung von Fa-milicnbeschlüssen über die Verwendung der Allodificationsbeträgc erfordert. Gemeinsam mit seinemBruder, Herrn Albrecht Eduard von Kamele, damals zu Gcrfin, jetzt auf Warnin wohnhaft, holte erzunächst die vorläufige Zustimmung der Besitzer der Lehnsgüter Cratzig, Varchmin, Biziker, Vareh-minshagen ein und legte alsdann smnmtlichen Vettern, einen mit seinem genannten Bruder aus-gearbeiteten Entwurf einer Stiftnngsnrknnde des „Familicnvcrbandcs derer von Kamckc" vor, welcherin der ersten Versammlung der Vettern im Jahre 1876 der Bcrathung zu Grunde gelegt wurde und dem-nächst als Stiftnngsnrknnde des v. Kamekeschcn Familicnverbandcs angenommen und bestätigt worden ist.

4l Der damalige Generalmajor und Chef des Jngenienrkorps, Herr Georg Arnold von Kamekein Berlin, zur Zeit General der Infanterie z. D. aus Hoheisickde, schloß sich dem Vorhaben derStiftung des Familicnvcrbandcs mit Wärme an und betrieb diese für alle Zweige der Familiewichtige Angelegenheit mit besonderer Hingabe. Er ubernahm auch den Vorsitz in der eonstitnirendenVersammlung in Cöslin am 8. Juni 1876 und wurde einstimmig zum Ehrensenior des Familien-Verbandes erwählt. Als seine Stellvertreter wurden erwählt' 1) Friedrich Richard v. Kameke-Lnste-bnhr als Archivar; 2) Otto Carl Friedrich Bernhard v. Kamckc-Cratzig, Negiernngsrath zu Cöslin,als Schatzmeister.2 7) Die Urkunde von demselben Tage wurde von 15 Stiftern 2«) vollzogen undbezeichnet als Zweck der Stiftung die Erziehung der Söhne und Töchter, bezw. Gewährung vonExistenzmitteln an Familienmitglieder in der Eingangs des Statuts ausgesprochenen Absicht:

„Um das Andenken verdienter Vorfahren zu ehren und den Nachkommen Gelegenheit„zu geben, das Ansehen des Geschlechts derer von Kameke durch Verdienste um König„und Vaterland zu mehren, ferner um in den weitverzweigten Familiengliedern das Be-„wußtsein starkmachender Einigkeit und Znsammengehörigkeit zu erhalten, rufen wir hier-durch eine Familienstiftnng ins Leben, welche den Namen: von Kamekescher Familien-„Verband fuhren wird u. s. w." —

Für eine glaubhafte Fortführung der Familicnurknnden (Geburten, Trauungen ?c.) wurde einFamilienarchivar in der Person des Friedrich Richard v. Kameke ans Lnstebnhr bestimmt und demselben:

„das Gcschlcchtsrcgistcr der Mitglieder des v. Kamckc-Familicnvcrbandcs"zu führen übertragen; ferner verwaltete er das Archiv der Stiftung.

Der ebenso umsichtigen, wie von herzgewinnendein Wohlwollen getragenen Thätigkeit des Ehren-scniors ist es zuzuschreiben, daß der ursprünglich kleine Familienverband sich inzwischen fast über dieganze Familie ausgebreitet hat. Die Sammlung von Familicnnrknndcn und Nachrichten wurde im Jahre1885 durch den Ehrcnsenior von Neuem angeregt, indem derselbe den vier Hauptzwcigen der Familieeine Sammlung möglichst vollständiger „genealogischer Tabellen" vorschlug. Dieselben gingen nachVerlauf einiger Zeit ein. Inzwischen wurde von Sr. Execllenz selbst eine urkundlich bedeutende Auf-stellung gemacht, welche sämmtliche „Offiziere der Chnrbrandcnburgischcn und preußischen Armee" nebstDienstzeit und genauer Angabe der Patente und Regimenter bis zum Jahre 1876 enthielt. DieseListe gehört zu den werthvvllsten Familienberichten (Urkunden), da sie ein ausführliches Bild der Be-theilignng der Familie im Heeresdienste uns vorführt.

2 7) Dicsc Functionen liegen mich dem auf dem 8. Familicntagc (Cöslin 1889 Juli 18.) rcvidirtcn Statute§ IL jetzt „dem Schatzmeister und Archivar" als eiucm in einer Person vereinigten Amte ob, welches seit demTode des ersten Schatzmeisters (ch 1876) in die Hände des obengenannten Genergl-Landschnftsdirector AlbrechtEduard vou Knmckc-Warniu gelegt wurde.

2 8) Lieutenant Cuno von Kameke konnte ebenso wie der nritanwcscnde Verfasser als minorennes (unter24 Jahren) noch nicht mit aufgeführt werden.