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Die neuen Wappen
des
RUSSISCHEN KAISERTHUMS.
Ergänzungen und Berichtigungen
zum betr. Abschnitt im I. Band 2. Abth. S. 1 — 4, Taf. 1-8.
Ich habe in einer Note a. a. 0. die Notiz nieder-gelegt, dass S. SI. dem Kaiser aller Reussen der Ent-wurf eines neuen russischen Reichsvvappens zur Geneh-migung unterbreitet worden, dass aber diese Genehmi-gung zur Zeit der Herausgabe obigen Abschnittes (Jan.1857) noch nicht erfolgt sei. Inzwischen ist unterm 11.April 1857 die betreffende allerhöchste Verordnung un-ter dem Titel „Zusaz zu den besondern kaiserlichenGesezen" im Druck erschienen, welcher in zwei Abthei-lungen oder „Beilagen" die Beschreibung 1) der k. k.russ. lleichswappen, 2) der Wappen der Mitglie-der des k. k. Hauses enthält. Ich habe diese in rus-sischer Sprache erschienene Verordnung unter Zuziehungeines gerichtlichen Translators bei nachfolgenden Er-gänzungen zu Grunde gelegt, bemerke aber zugleich,dass der Wortlaut derselben nicht in allen Stückenmit den Abdrücken der Siegel zusammenstimmt, welcheim Auftrag der k. k. Regierung im Verlauf des vorigenJahres hier in München angefertigt wurden. Ich kenneden Grund dieser Differenzen nicht, glaubte mich jedochsicherer an die Siegel halten zu müssen, von denen ichAbdrücke ausgestellt sah, da ich vermuthe, dass diesel-ben nach ofticiellen Originalen gearbeitet sein werden.Im Uebrigen habe ich derartige Abweichungen, wo sieeich linden, im Verlaufe des Textes gewissenhaft ange-führt , und füge zur Begründung dessen, dass ich hier
tegen die gewöhnliche Praxis der Abbildung stattem Texte folgte, an, dass möglicherweise seit dem April1857 ein weiterer Nachtrag zu obiger Verordnung erschie-nen sein konnte, welcher mir zwar unbekannt gebliebensein, aber jene neuere Anordnung, wie sie die Siegel ge-ben, enthalten haben mochte.
Ich habe weiters unterm 16./28. April 1857 aus Kur-land gefällige Notizen über die Wappen Kurlands, Esth-lands und Lievlands, resp. der dortigen Ritterschaftenerhalten, welche ich gehörigen Orts weiter anführenwerde. Endlich sind mir unterm 8./20. Mai 1857 ausSt. Petersburg direkte Berichtigungen zn den Lieferun-gen meines Werkes zugegangen, welche u. a. die dan-kenswerthe Direktive enthalten, „dass die russischen"Wappen erst aus der Mitte des XVII. Jahrhundertsstammen, und dass die darin enthaltenen Figuren durch-aus das russische Costüm tragen müssen."
Ausserdem habe ich noch Gelegenheit genommen,die Kronen, welche über den nachfolgenden russischenReichs- und Provinzialwappen sich zeigen (nach denAbbildungen und der Beschreibung, welche die Londonillustrated news *) bei Gelegenheit der lezten Kaiser-krönung in Moskau nach den Originalen brachten)'aufden Tafeln 23 und 24, in vergrössertem Masse wieder-zugeben, um den Leser mit der Karakteristik dieser altenslawischen Fürstenkronen näher bekannt zu machen.
Bevor ich nun zur Beschreibung der einzelnen Wap-pen übergehe, darf ich nicht versäumen, mit wenigenWorten auf die Eigenthümlichkeiten dieser neuen Heral-dik aufmerksam zu machen. Es wird bei Betrachtungderselben nicht entgehen, dass beim Entwerfen dieserWappen dem betreffenden Heraldiker im Allgemeinender Tipus der deutschen Wappenkunst vorge-
schwebt habe. Dafür sprechen z. B. beim Reichswap-pen (Taf. 1. u. 5.) die Form des Schildes, der darüber-gesetzte Helm mit dpn Decken, das Wappen-zelt, die Schildhalter und Orden, die Reichs-fahne und die umgebenden gekrönten Schilde. Bei ge-nauerer Analisirung aber wird man sich der Verwunde-rung nicht enthalten können, dass der obgedachte Helmkein heraldischer, sondern ein slavischer oder tsoher-kessischer ist. Wenn nun schon die Erscheinung einesunheraldischen Helmes auf einem heraldischen Schildeunsern Augen ungewohnt »ein mnss, so muss sieh unsereAnschauungsweise noch mehr überrascht fühlen durchden Umstand dass dieser s lavische unheraldischeHelm zu beiden Seiten gewöhnliche heraldische Deckenträgt. Geradezu unfasslich aber wird es unseren alt-heraldischen Blick, wenn wir beim persönlichen Wap-pen des Kaisers (Taf. 27) auf die Spize dieses sl avi-schen Helmes die kaiserliche Krone gesteckt undaus dieser wieder den kaiserlichen Adler hervorwach-send als Kleinod ersehen.
Auf diese Absonderlichkeiten der neuen russischenHeraldik glaubte ich meine .eser aufmerksam machenzu müssen, indem ich zugleich hinzufüge, dass anPracht der Ausstattung nichts gespart wurde, was derWürde und dem Ansehen eines kaiserlichen Wappenszu Gute kommen konnte.
Ich gehe nun zur Beschreibung der einzelnen Ta-feln über.
Tafel 22-Grosses kaiserliches Reielisivappen.
In einem goldenen Schild steht ein # Doppel-adler, g. - gewaffnet, aut jedem Haupte kaiserlichgekrönt und zwischen beiden Häuptern schwebend diekaiserliche Krone mit abfliegenden blauen Bändern. Inder rechten Kralle hält der Adler den kaiserl. Zepter,in der Linken den Reichsapfel. Auf der Brust des Ad-lers liegt ein g.-hnrdirter r. Schild, in welchem die Fi-gur des hl. Georg zu Pferd, wie er den unten liegendenDrachen ersticht. Der Ritter hat s. Rüstung und einens. slavischen Helm, der mit einer g. Feder geschmücktist, auch einen abfliegenden b. Mantel. Das s. Ross ists.-geschirrt. Die Lanze, womit d"r Ritter den Drachenersticht ist s. mit einem Doppelkreuz am obern Ende;der Drache selbst g. mit gr. Flügeln *).
Auf dem Hauptschild steht ein g.-verzierter s., sla-vischer Helm mit jt, g. Helmdecken, zu bpidenSeiten und #, auf dem Schild aufliegenden Bind-bändern.
Um den Schild hängt Kette und Kleinod des A n-dreas-Ordens. Zu den Seiten des Schildes stehenrechts der hl. Erzengel Michael mitSchwert und Schild,links der hl Erzengel Gabriel, in der Linken ein s.Kreuz haltend.
Um das Ganze ein hermelin-gefüttertes Wappen-zelt, das aussen g und mit den kais. Adlern besät,oben aber mit der Kaiserkrone gekrönt ist. Auf der
*) Vol. XXIX. p. 247, Sept. 6. 1S56.
In der kaiserl. Verordunng steht dass um den Brnstsehild deAdlers der Alexander-Newsky-Ordan hänge, in den Siegeln fehldieser.