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7,Erg.-Bd., Lfg.1- (1859) [Ergänzungen und Nachträge zum Bayerischen Adel]
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Ergäzungen und Nachträge

zu den Wappen

des

fiROSSHERZOGTHUMS BADEN.

CI. Bd. 1. Abth. S. 36. T. 72. ff.)

Seit dem Erscheinen der obgeminnten Abtheilungmeines "Werkes ist von Franz Zell eineGeschichte unaBeschreibung des b a d i s ch c n "Wappens*)" veröf-fentlicht worden, welche eine Reihe recht gut gezeich-neter Siegelabbildungen neben einem fleissig gearbeite-ten Texte gibt. Der Verfasser dieser Abhandlung hatGelegenheit gehabt, Manches ztrberichtigen, was in mei-ner Behandlung des badischen Wappens irrig aufge-führt wurde, und ich stehe nicht an, diese Berichtigun-gen im Interesse der Heraldik mit Dank anzuerkennenund soweit selbe von Belang sind auch in Nachfolgen-dem getreu wiederzugeben, und zwar nach Reihenfolgeder einzelnen Tafeln. Die hier neuaufgenommenen, zurErgänzung der badischen Heraldik dienenden Wappensind mit Ausnahme des dritten Wappens auf Taf. 1.sämmtlich nach Siegeln obgedachter Abhandlung vonmir gezeichnet. Zur Erklärung dessen, dass der Stilder meisten Wappen in der ersten Hälfte der Lieferun-gen meines Werkes, nicht immer den kunstgeschichtlichenAnforderungen entspricht, muss ich bemerken, dass dieOriginale der Tafeln zu den ersten 30 Lieferungen desWerkes nicht von mir, sondern von einem Zeichner ge-fertigt wurden, der nicht immer das wünschenswertheVerständniss des Stils der einzelnen Jahrhunderte undWappen hatte und ausserdem nicht unter meiner per-sönlichen Respizienz stand. Bei billiger Würdigungdieses Umstandes, wird der grössere Theil des von man-cher Seite ausgesprochenen Tadels hierüber gewiss nichtmich treffen können, und ich beanspruche sogar die Bei-stimmung aller Künster, wenn ich behaupte, dass selbstdie etwas mangelhaften Reproduzirungen meiner Original-zeichnungen in den spätem Lieferungen, die allgemeineErfahrung in Betreff von Kopien theilen müssen. Mei-nen Lesern und den Kennern von heraldischen Kunst-formen wird das Bestreben nicht entgangen sein, demStandpunkt gerechter Anforderungen "hierin mehr undmehr zu genügen.

Ich komme nun zu den Berichtigungen und Ergän-zungen der einzelnen Tafeln.

(zu Tafel 72. S. 36.)

Diess Wappen wurde von 18011830 gebraucht.

Bei Feld 3. Pfalz: Der Löwe g. und r.-gekrönt.

Feld 4. Der Löwe soll wegen der LandgrafschaftSausenberg oder Susenberg im Breisgau sein. (?)

Feld 5. Der Flügel wegen Usenberg. (?)

Feld 6. wegen der Reichslandvogtei Ortenau,resp. der Reichsstadt Offenburg, welche 1805 an Ba-den kam.

Feld 20. Der Löwe von Mahlbcrg soll r.-ge-krönt sein.

Karlsruhe, Chr. Fr. Miiller'schcn HofbuchhancUung 1858. 4.

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Feld 23. Soll heissen Oeliningen statt Oehringen.

Feld 26. statt Brüggen soll es heissen Beuggenund in dem entsprechenden Plaz c. soll nach Zell S. 38eine Holzbeugge d. i. ein aufgerichteter Holzstosssein, als (neuerfurid.) Wappen für die Commende Beuggen.

Feld 28. liess: Bräunlingen statt Bräuningen.

Von den N e b e n s ch i 1 d e n soll im Fürsten-berg'schen die Bordur innen (d. h. die Wolken) blauund aussen s. sein.

Der z w e i t e Schild rechts (Klettgau) soll mitdrei Spizen, statt ungrad mit Spizen, gethcilt sein.

(Zu Tafel 73.)

Diess Wappen ist seit 1830 das grosse und eigent-liche Staatswappen.

(zu Tafel 74, beziehungsweise:)

Tafel 31.

Ich war in Behandlung des badischen Wap-pens der, bis dahin allgemeinen Annahme gefolgt, dasWappen der Herzoge von Zähringen sei ein g.Löwe in R, gewesen. Zell hat aber in der angezogenenSchrift S. 5 ff., gestüzt auf archivalische Forschungen dieBehauptung aufgestellt: Im Schilde des Stammwap-pens der Herzoge von Z ä h r i n g e n , sei ein Adler(wie zu vermuthen in gleichen Farben wie der Für-stenbergische) gewesen, und der auf einem Siegeldes Herzogs ßerthold IV. vom J. 1157 vorkommendeLöwe sei der der schwäb. Grafschaft Burgund, welcheGrafschaft ein Reichslehen der Zähringer war, wie dennauch gedachter Berthold IV. in diesem Siegel die Um-schriftBerchtoldus Dux et Rector Burgundie"führt. Nun hat die Grafschaft Burgund (Neu-Bur-gund) allerdings einen Löwen im Schild, aber das Feldist b., mit g. Schindeln besät und der Löwe gleichfallsgolden *), während man den z'ähringer Löwen g. in lee-rem rothen Felde malt. Bei genauer Betrachtung derLöwenbilder in beiden Siegeln, resp. deren Abbildungenbei Zell Taf. I. Fig. 1 a. und 2., kann es übrigens nichtentgehen, dass beide Löwen sehr den heraldi-schen Tipus jener Zeit verläugnen, und es dürftedesshalb ein gelinder Zweifel über die Aechtheit dieserSiegel nicht ungerechtfertigt sein, wenn man auch davonabsehen will, dass die fraglichen Siegel (wie der Archi-

*) Siehe d. W. I. Bd. 2- Abtli. S. 14. Taf. 28« "Wie so Zell be

Betrachtung des Burgunder Löwen (S. 9) auf den Ausspruch kom

men konnte,es sei gegen den allgemeinen heraldischen:Grundsaz, dass das Wappenbild des Löwen gold und dasFeld blau" (und nicht umgekehrt), ist mir nicht begreiflich,denn bei einer solchen Regel würde geradezu alle Heraldik auf-hören, und es unmöglich machen, "zwei und mehrere gleich-figurige Wappen, durch Versezung der Farben zu unterscheiden.(Vgl. dieGrunasäze S. 6. ff.