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2 (1764) Des oekonomischen Lexici zweyter Theil
Entstehung
Seite
3271-3272
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z»7! Wirtschafft

und weiblichen Geschlechts :c- gehören-Auch diese» ist meist berühret,d Diejenigen, welche die Städte mit demLande qemein haben, oder doch in denenVorstädten treiben lassen, theils« als besondere Stadt - Gewerbe.

Dahin gehören

i alles Stadt-Brauwesen,

- alles Stadt-Mühlen-Wesen,z alle kleine Schulen in denen

Städten,

4 aller Acker-Bau und Viehzuchtund andere eigentliche Land-wirtschafftlichen Geschaffte, dieman auch bisweile» in Städtenzugleich als Neben-Geschafftetreibet,

; alle Gast-Wirtschafft in denenStädten,

6 alles Schenckwesen daselbst,

7 alle Nahrung, die mit Auslei-hung der Capitalien auf In-teresse , ausser dem Geld-Han-del, so zur Kaussmannschafftgehöret, in Städten getriebenwird; dahin auch das einzelneAusleihen auf Pfänder und dieBetrachtung des Wuchers ge-höret. Theils

al< wirtschafftliche Verrichtunzenbey der häuslichen Wirtschafft inden Städten,und gemeinenLeben.Davon schon Erempel unter dieserArt von Geschäfften bey denenNe-ben-Geschäften der Landwirtschaftangegeben worden. Und man kanleicht ermessen,daß, da dieseDingeLand und Stadt-Wirten gemeinsind, solche hier allerseits erkläretworden.

Aus diesem 8cK-m»r<- oder systematischen Ent-wurffund Abriß der gantzen Wirtschafft, wirdman nun verhoffentlich verschiedenen Nu-tzen haben. Denn >) wird man sehen, wie diegantze Wirtschaffts-Wissenschafft und Klug-heit, ja die wirtschafftlichen Geschäffte un-ter sich selbst gann natürlich zusammen Han-sen, und wie insonderheit ein iedes Geschäff-te selbst gantz systematisch erlernet, oder auchzur genauen Erkenntniß zergliedert werdenkönne und müsse. Denn es find mit Fleiß eini-ge Zergliederungen allhier ziemlich speciellvorgestellet. Mit denen andern gehet es ebenso zu. Nur war es hier zu weitläufftig, allesolcher Gestalt zergliedert in einem kurtzenLciiemsr« vorzustellen, v. Zinckens Grund-Riß derer Cameial-Wissemchafften > Theil,liesert solche vollständiger. 2) Erkennet manin einem Blick, was ein vollkommener unduniversaler Wirtschaffts Verständiger, derqlei-chen ein Cameralift oder Policey-Äerständigerseyn soll, lernen müsse, ingleichen woraus sichdieser und jener Particulair-Wirt besonderszu legen habe, z) Wird man zugleich, was indiesem Lexico wmläufftiz ausgeführet, oder

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^Wirtschafftlicher Uiber schlag z ,/-

nur gener'aliter berühret, oder gar übergan-gen, und warum alles geschehen, gleichsam ineinem Blick übersehen können. Dabey aberdoch -») erkennen, warum es ein allgemeinesöconomisches Lexicon mit Recht gencnnetwerde. Und endlich wird man ;) diesen kur-zen Abriß auch brauchen können, bloß nachdessen Ordnuna und Zusammenhange aus die- ,sein einzigen Buche die gantze Oeconomie zußudiren, und selbige darnach gantz ordentlichdurchzugehen. Denn man wird gar leicht 'alle unter ieden Theil gehörige Artickel, mitHülffe derer dadurch virgesteUten allgemeinenIdeen und Classen dererselben überschlagen,oder darauf immer mehr, wenn man von de-nen generzlidus scl lpecializ und VVN dikseN

tinxuisr!-, fortgehet, kommen, selche aber alS-denn im Buche suchen, und also von allen ei-ne zulängliche Erkenntniß erlangen, und her- ^nach theils durch den Gebrauch derer vorge-schlagenen Schrifften, theils durch die wirck-liche Uibung, Erfahrung und andere Mttel,die hier in diesem 8ckemare ebenfalls angege-ben werden, erweitern können.

'Wirtschassls-I<chr, suche den Art. Iahv.

VvlrtschafftUchevUiberschlag oderEtaat,Einrichtung. Dieser muß nicht mit dem .Anschlag verwirret werden, wobey zwar auchdie von einem wirtschafftlichen Object zu er-haltende Einnahme und Ausgabe überschla-gen, und endlich ein Anschlag, wie viel Ein-künffte nach Abzug der Ausgabe zu erhalten,oder Aufwand nach Abzug der Einnahme zu 'machen sey, verfertiget wird. Ja es lieat der-selbe bey dem Wirtschaffts-Etaat, nebst andernDingen zum Grunde, hat aber einen gantz an-dern Zweck. Dieser aber ist entweder ein .generoles oder speciales nach dem Znventari» ^und Anschlag derer in einer Wirtschafft be- - -griffenen Haupt - Objecte und Geschäffte mitvieler Uiberlegung nach denen Regeln einer - 'guten Wirrschafft gemachtes Verzeichmß allerbeständigen und unbeständigen oder ungewis- - ^sen, iedoch wahrscheinlichen Einkünffte undAusgaben aus und in einer Wirrschafft, die,sonderlich in der Land - Wirtschafft bin- .nen einem Wirtschaffts-Jahre wircklich er- , -folgen können und möchten, wobey endlicheine Vcrgleichung der Einnahm« und Ausgabe , .angehänget, und dahin gesehen wird, daß mansich wenigstens nicht mehr auszugeben, als die , , 'Einnahme betragt,sondern vielmehr noch etwa«weniger auszugeben vornimmt, damit man alleJahr etwas erübrige, als wodurch endlich prä-sentiret wird, ob und wie viel man sein Ver- ^mögen, »ach dieser Einrichtung in einem Jah-re vermehren könne. Dergleichen wirtschafft-lichen Überschlug macht billig ein ieder klei- ^ner oder grosser Wirt, von seiner Einnahmeund Ausgabe, wenigstens aus «ne so lange^eit in einem Jahre, als er seine Einnahme 5-, >übersehen kan, und nicht eben dieselben Weaeder Einnahme von neuem anfangen muß, Äj."und läßt es ein unverbrüchliches Gesetze seyil, .nicht nur die gewiß und wahrscheinlich ange-setzte Einnahme wircklich durch seinen - ^