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Ürt
'^.rt^h-Mentwedereiner, derdieHaus-. ?s '» '" der Stadt oder auf dem
Wirte! Wirtschafft z-zq.
und"it Vortheil zu treibe»l«5' M Hauswirt. Oder eine P-r-^ t und endlich heißt IM
die Näli- b.wnrct,
'"wirr Gastwirt, Schcncke
gchenck-Wirt. l .'i 'd dxser ist einer
.......... der
-ffciies Wirts-oder Gast-Haus hat,.>!„» er Nelftnde inir Wagen und Pferdenft-hniea, mit Mutter und Mahl versorgen,Gelrancke verzaxffen, auch Tnnck-L nÄersem, maa; ein solcher wird m-w Arbeit en! Gastwirt qenennet dahuige-n .»an diejenige, so ke.ne Aus>pannungs-Kmchliqkeit an i ihren W-rte-Hausern haben,m Zch-nck Wirte zu hetffen pfleget, T>el,eliAll^asi-Hos. Gast-Wirr,chafft^ El»M s°u mit dcm Gemasie zu allen ZeitenM wien icoerm^inn richtig umgehe»/ ielbi-«li nicht verfaliÄen, ober unjauber haltenWii, denen Gäste» freundlich und beschei-Mbigevien, Zimmer, Betten, Haus - undM-Geräthe reinlich halten, gutes Brot,Wes heisch, ohngefalschtes Getrancke undM.e MiMrfft!c. haben, und nicht mitk'Mcr Kreide anschreibe». Denn wenn«Seil? guies Traetement m einem Wirre-H«ß»!>el, wenn die Zimmer ohne ausge-bt, Kammern und Stalle finster und vollertzMmvebeli, Ratten und Mäuse, das Haus->>« ül« G^r.tthe untätig, die Bette» undEi»h unrein, voller Flöhe und WanyenM gar Aus« sind, und es kommt noch desSriosii!e>iehe.-!desGesichte, und übermaßi-p.mil'iUigeS Aiischreiben da^u, daselbst wird!!»lÄsi »der einmal nicht einkehren. EinWn soll ferner an Sonn- und Fest-Tagen«M der Prediu, ausser schwanger» Weiber»,imlim Personen Ui>o reisenden Leuten, nie-imid iiiciii? reichen, keine verdächtige Leute,kwbiiben, oder liederliche und unzüchtigeB.Äes 1'erjvnen wissentlich hegen und dul-II» keine Schlägereyen oder ändere bösenMel, die in seinem Wirts-Hause vorgegan-MMjchweigen, und, wenn die Gaste einigenlhuii, die Verbrecher alsbald zur Er-Mlmig des Schadens anhalten, und sich al-mMben, wie einem guten Christen undWichen Manne eignet u. gebühret, erweisen,u» Wirt ist befugt, vor die verschaffte Zeh-«Z den Rei>e»den ihre Pferde oder Geräthei" hinierhalten, bis die Bszah-«,erfolge Wenn ei» H.ius-Vater bey sei-Wiireem W,rts-Hans oder Schenckhat,w5^"bie Wirr,chaffr verpachten, soll erb-UiZes Pacht-- ! Daß man hier uad da von so vielö d b Lbeils
k s° k U!!d Scheii-
Ä.b ^verpachtet we-rden- denn da diein M 'b""' 'Vacht-Geld wie-
SKUNKS
Aufnehmung
allerley liederlichen Gesindels, Huren undDiebe zu etwas kommen. Und obgleich man-che Herrscyaffteii wohl wissen, daß ihre Wirte!^ch ehrliche Handthierung und Be,rraunz
^ ^irrschafft ohnmoglich so viel am Pacht-Uelde entrichten konnten,so niüssen sie Hernach-mals bey aüerhand sündlichen und üppigenDingen durch die Finger sehen, wovor aberChristl-cheHauswirte mit allem Recht eineilAbscheu trage».
>vii-tel, ist ein von Thon rund gebrannterkleiner Ring, jo.indie Spindel gestecket wird,dainir lelbigeim Ausdrehen desto besser herum
wirtschafft. Dieses Wort heißtzwar über-haupt Dinge zur Nothdurfft des Lebens ein-nehmen und ausgeben, oderdeswegenGeschäf-te treiben. Allein es wird doch im gemeinesLeben und sonderlich heut zu Tage gar m-n-nigsaltig gebrauchet. Daher ist es besonderszu bestimmen, ja von der Sache selbst insge-mein etwas umständlicher zu handeln, son-derlich da dieses Lexicon ein allgemeines Wirt-schaffts-Lexicon heißt. Es ist zwar von derSache selbst schon unter denen Art- haus-halten, Haiishalter, HaushaZtungskinist,Haushaltiings-Geschäfftc, sehr viel «nae-mercket worden; dahü! wir auch den geneig-ten Leser verweisen. Allein der mannigfalti-ge Gebrauch des Wortes wirtschaffr undhiernächst noch einige andere Dinge, diezum rechten und nützlichen Gebrauch diesesWirtschaffts-Lexici nöthig sind, haben wir hiernoch nachzuholen. Das Wort Vvlrrsckassr,wird entweder vor einen Inbeariffvieler Wirt-schaffts - Geschaffte, (s Art- Haushaltuiigs-Geschaffte) z. C. die Wirtschafft inSgemein,die Land-Wirtschafft, die Wirtschafft mit demAcker-Bau; oder nur vor ein einze'nWlrr-schaffts-Geschafft, z- E. die Wirkschafft beiderAusgabe, die Gast-Wirtschaffr, die WirtichafftMit dem Buttern, Kochen, Brauen, geuvm-men- IaZian sagt öffters in diesem Verständevon einer aantz einfachen Verrichtung in derWirkschafft: Was ist das da vor eine Wirt-schafft? Ferner verstehet man dadurch in An-sehung der Personen, so da Wirtschafft treiben,entweder einzelne Wirtschassc,E. ein Stu-dent, ein Soldate, eine unscrkeyrathete Per-son, haben ihre besondere Wirtschafft; oderman nennet diejenige, so in der ehelichen undhäuslichen Gesellschafft getrieben wird, Wirt-schaffr, und welche eigentlich und accurat zureden, Hauswirtschofft heißt, jener einzelne»Wirrschafft aber ausser einer häuslichen Ge-selischafft, worinne doch auch mancherley Per-sonen vor sich selbst eine Wirtschafft ausübenkönnen, z. E. ei» Knecht, eine Magd mit ih-rem Lohne und Verdienst, entgegen gesetzetwird. Inzwischen braucht man doch auch dasWort: Wirtschassc, allein von solchen Haus-Wirrschafften, wenn man sprichk: Aus so undso viel Wirtschafften bestehet das Dorf, dieStadt. Da dann eine iede Familie eineWirtschafft, in Ansehung auch der geringste»L«« GejWffce,