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2 (1764) Des oekonomischen Lexici zweyter Theil
Entstehung
Seite
2903-2904
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Thcübarc

de! n im ersten BäüS:, das Theer herms-lckuift/ welches untni in einem >wn Leimengem-chren Kessel ausgrsangen wild; i-del>niaii verbrennet auf der Theer - Hütte ^dashierzu bestimmte H:,lN in eiu. r Grube, oder,11 besonder'.' b«zn gebauten 5hee>-Oefen, dadenn un^veit davon in einem Loche das Theersich sammlet. Weil aber an vielen Or:^,das Theer aus dem Sramm-Hoitze zu mache!!/vichr mehr veraönnet ist/ >ns werden nuü-mehr« die Stocke und Wnrtzeln von denenKiefern dar;» gebraucht, und das Theer indenen Theer-Oefen daraus gezogen. Es wirdzwar in Deutschland hin und wieder viel TheerZemacht, das meiste und beste aber komm-aus Schweden und Norwegen / und ist unrerallen das Gothländische das beste. Die vierSorten, darinnen es zu Kanff gebracht wird,sind folgende- -) das dünne, >o gantz kia»und wie Oel so reine ist: -) das Rarheer,welches kornigt, Z> das geschmeidig dicke,und den» -p das gantz dicke. Man bedienetsich dessen vornehm! ch bey dem Schiff-Bau.Dr' Zimmer - Leute brauchen es, die Korffe,,oder "äussersten Ende der Balcken, so weilsie in die Mauer zu liegen kommen, so wohl,als anderes Holy- Werck, das an der Luffrstehen bleibt, oder in das Wasser kommc,als Schirm - Dacher, Rinnen, u. d. g.damit zu theeren. Die Haus - Wirte undFuhrleute aber brauchen es so wohl bey demVieh, als die Achsen ihres Fuhrwerckes da-mit einzuschmieren, damit es besser von stat-ten, und nicht so sehr über Schiff und Ge-schirre gehe.

Theilbare Güter, walyende Güter,sind Eigene oder erbliche Güter, so unter dieErben ohne Umersck-ed gleich getheüer, undvon den Lehn-oder Zins-Gütern, a!sIi4Murauf gewisse Erben verfallen, darii'm untereschieden werden. Denn ob wohl die Zins-Erben-Zins-, und i» deutscher Sprache imsi-gentiich so genannten Lehn-Guter, meisten-theiis Erb-Güter, und an und vor sich un.ersämtliche Kinder und Erben getbeilet werdenkonten, so würde doch solches nicht allein dem?ins - Herrn sehr schädlich und unbeqvemfeyn, sondern auch einem wichtigen objettder Landwirtschafft/ in so ferne solche in An-sehung ihres Flors im ganüen Lande betrach-te! wird, nehmlich denen Land - Gütern denVerfall zu wege bringen, wenn man nichrdarüber hielte, daß ein solches zu der Vieh-zucht und dem Ackevbau ans verschiedenenPeriinentien nach einem gehörigen Verhältnis?zusammen geschlagenes und mit vieler Mühenach langer Zeit vsst erst zusammen gebrach-tes, aus Feld, Garten, Wiese»/ yoltz, Haus,und Hof bestehendes Gantze, nicht wieder zer-theilet und vereinyelet werden dürsste. Undd 'her ist in vielen Landes-Ordnunaen die Land-Polieey-Ordnmig, daß dieBauer-^uter nichtzerrissen oder zertheilet werden dürffen, daß,was einmahl eine gewisse Zeit damit mmr-gewesen, davon nicht vereiiizell/ nnd

Theilung Theuern ng

was auch davon abgerissen worden, wiederumdazu gebr. cht, ja von denen Besitzern gegenErlegung des Kauf - i'r-rii hergegeben, unsan die Besitzer derer Güter abgeirrten wer-den müsse. Mau lässer daher kann, nachGeleaenhcit der Umstände iiur zu, daß sol-che Güler in Halb - Güter, oder wenn siesehr n ichtig/ in Drittel geth^ilet werden dür-fen. Ja weil auch in Ansehung derer aussolchen Gütern haffrenden Dienste, Frohnenund Landes-Abgaben grosse Veiwirrnna undUngemach entstehen muß, wenn die Güterso zertheilet werden dürsten; so ist es annanchen Orte»/ und in manchen an sichgrossen und schonen Dorffern etwas rechrschädliches daß m m daselbst aus eiiigebiidelemherkommen und Privilegien säst iedei» Bauervergönnet/ sein Gut unrer seine Zungen undMädgen osserS nur Acker - oder drey Vier-lei-Acker- weis z» vertheilen. Aller Massenzwar eben deswegen eine grosse Menge Leutelii seichen Dorffern, wie z. E- zu Brembachim Thüringischen, bey Ruttstädr, auf ein-ander gleichsam hucken, und zusan-nun,«leichwohl aber, da ihre Menge zu der da-selbst möglichen Grösse der Land - Wirtschafft klaiei zn groß ist, meistenlbeils «rnie Lenresind, die an Diensten, Steuren und Gabennichts rechts leisten können, ohnerachret siesolches wege» der schönen Gegend gar wohlthun tönten, wenn man das aligemeine Be-ste dem Privat - Interesse, so sich diese Lcutenur bey dieser Freyheit einbilden, u".d demthörichten Herkommen gebührende vorziehenwolle. Allein, so richtig nun auch diesesalles ist, so gut ist es doch auch, wenn aneinem Orte noch einige theilbare Güter, dieman einzeln kaufen, verkaufen, erben kan, übrig -behalten werden, damit Hausier, Tagekinierund andere dürfftige Leute auch ein wenig ?Acker haben können. ^

Theilung, Heisset die Zergliederung einesGanzen in seine Theile. ' Hauptsächlich batdiese in Erbsallen statt, wo mehr als ein Er- -?e von deni Erblasser vorhanden, und von»iesem keine Eintheiln»? selbst vor dem Todegemacht worden. Es ni'ssen derohalben zu-vörderst «lie Güter, auch die, woraus Schul-en hassten, mit Nutzniessung oder andererBeschwernis! beleget, aufs genaueste aufge-schrieben, durch unpartheyische Leute ordent- ^ick tariret, alsdenn in gleiche Theile gesetzet, ^und ei^cm ieden Erbe das seine durch das^oos anaewiescn werden. An vielen Orte» tz,Oeutscklmides ist hergebracht, daß der al- ^teste Bruder theile, und der lüngste kiese oderÄhre.

Theuerung, ist der Zustand der nothdurff-ligen Erhall ung des zeitlichen Lebens, da in-i'onderheit dienotbwendigenLebens-Mittel imVreiS hoher steigen, als es der Nahrungs - Ge-.vin» in einer Stadt oder einem Lande ertra-ien ka». Daher wo viel Verkehr und viel!?e- ,'

wmn ist,demungeachtetauchdcrhohePr.-isder

Lielualiei, noch keine Theiirung ausmacd'-