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Teich-Gräber
Tcich-Gräber
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Gelegenheit hat, bey seinem Land-Gute ei-nen oder mehr neue Teiche anzubringen, hatsich vor allen Dingen um einen guten ver-ständigen Teich-Grader umzuthun, mit demer den Plan, wo der Teich hinkommen solle,fleißig begehe, denselben abwägen und abste-chen lasse, und dabey des Teich-GräberS Gut-achten anhöre und erforsche: Wo die Dam-me anzubringen? wie stank und hoch solchezu machen? wie er sie sowohl im Grunde,als an der innern Seite gegen den Teich zu,wider das Anstössen der Winde, und Ausspü-len des Wassers, entweder mit Rasen setzen,nethern, oder aus andere Weise verwah-ren; ingleichen das wahrendem Ausgrabenhervor qvellende oder herzu fiiessende Re-gen-und Gewitter-Wasser auf die Seite
men, und wohl in solcherSumme, aber nichtin ihrem vorhabenden Wercke avancjret, dasempfangene durchgebracht, folglich, da siegesehen, daß es kein gutes Ende nehmenwurde, manchmahl noch den Herrn, und ih-re armen Teich-Arbeiter um ein paar Wo-chen-Lohn betrogen, und sich damit schändli-cher Weise aus dem Staube gemacht ha-ben. So ist auch dem Teich- Graber wohleinzubinden, daß, im Fall nicht genugsameinheimische, oder in benachbarten Dorssernwohuenre bekannte Arbeiter vorhanden, erkeinen fremden und unbekannten Leuten Ar-beit gebe, er habe sie denn vorhero dem Bau-Herrn, oder denen Gerichten des Orts vor-gestellet, und wegen ihres Thun und Las-sens, auch woher sie gebürtig seyn, wo sie
schaffen, oder allenfalls mit Schnecken oder^sich ssnsten, und vornemlich letztens ausge-Maschinen ausmablen wolle? Wo der Sta'u-halten:e. Erkundigung einziehen lassen; dennder und Ablaß-Graben, oder, wo es no-es ist zum vffternliederlichesverlaussenesGe-izig, ein Rechen und Fluth-Beete am be-!sindel darunter, welches nur nach Geleqen-qvemsten anzubringen? Ob er, nach der be-heit zu maujen, oder sonst Unheil anzusriff-stimmten Tieffe, so viel Erdreich, als zu denken trachtet, und ,-ch nachmahls unsichtbarDämmen nöthig/ heraus bekommen, und, machet; dergleichen Verdruß aber durch obi-falls daran Mangel vorfallen solte, wo er es ge Prcleautivu von dem Teich-Gräber, sohernehmen, oder wenn Erdreich übrig, wo viel mensch-und möglich, verhütet werden,er es anderweit mit Nutten anwenden und und dieser sich dadurch ausser aller Verant-gebrauchen wolle? Wie viel er vor die Ru- wortuug setzen kan. Daferne nun der Haus-tye Damm und Ablaß-Graben, ingleichen Vater mit dem Teich-Gräber völlig richtig,vor die Quadrat-Rutke, dem Stiche nach, und dreier nur den Anfang seiner Arbeit zuauszugraben, und auszuführen, nicht wem- machen hat, ft wird demselben eine gewisse,«er vor die Ruthe Nether zu machen, oder nach der Grosse des Wercks pwportionirteRasen tüchtig zu setzen, fordere? Was er Anzahl guter und tüchtig beschlagener Ka-überhaupt vor Verfertigung aller dieser Ar-sten-Karren, oder so genannter Radebergen,Veit haben? wie viel er Leute zu der vorha-überantwortet, so er, nach vollendeter Ar-benden Arbeit anlege?«; und in was Zeit er beit, wieder behorig zu übergeben, oder fallsdamit völlig fertig nnd im Stande seyn wol- einige zu schänden gegangen, wie es denn sole? Hat der Teich-Gräber über vorher ste- genau nicht abgehen wird, mit den Stücke»Kende Punete sich expliciret, muß der Haus- zu berechnen hat. Wie nun diese Radeber-Dater alles und jedes wohl überlegen, und gen, (welche einem Teich-Graber, der heutekan ftdenn «ach gcmuer Erwegunz aller hier, und morgen an einem andern etlichehierbey vorkommenden Umstände, mit demMeilen davon entfernetem Orte arbeitet, mTeich-Gräber in einen Handel darüber tre-'es nicht starre mit eingediiiget, selbsten an-ten, und was sonst bey der Arbeit zu beob-zuschaffen und zu halten, wohl nicht zud-achten, einen schrifftlicheu Contract abfassen,^muthen;) inaleichen die benöthigten Bre-«nd den Teich-Gräber, zumahl, wenn er eiwter und Pfosten Hergezebeil werden
fremder, sowohl darmit, als mit Zurück-haltung etwas Lohn« zu vineulireu, daß erseinen beste» Fleiß anwende; von der Ar-beit, ohne sonderbare Noth, kemenTag hin-weg gehe; wenn die Arbeit gleich verdinget,dennoch wöchentlich einen Zettel, woraufnebst ihm seine Arbeiter mit Vor-und Zu-nahmen, und wie viel Tage sie in der Wo-chen gearbeitet, samt ihrem Lohne speeifiei-ret, dem Teich-und Bau-Herrn, welcherdie Unrichtig- oder Richtigkeit solcher Speci-fikation durch behutsame und stille Aufsichtleicht erfahren kan, einhändige, und dasdarauf erhaltene Geld denen Tage - Lvhuernund Arbeitern getreulich auszahle, damitvon diesen zu schlechter Ehre des Bau-Herrn keine Klage geführet werde; denn eslehret insonderheit die Erfahrung, daß man-che Teich-Gräber, wenn sie entweder LohnWA Beraus, oder wahrender Arbeit bekom
muß derselbe seine Ärbeits-Leute dahin an-halten, daß ein jeder, nach seiner bey»! Teich-Graben auf sich habenden Arbeit, sich tüch-tiges Werckzeug, als Spaten, Schuppen,Radehauen und Spin - Hacken anschaffe,und da etwas daran schadhafft wird, die Re-parirung mit seinem Gelde bezahle. Hier-auf stellet der Teich-Gräber seine Leute zurArbeit an, und theilet solche in drey Par-ten, davon die eine mit Spaten das Erd«reich ausgräbet, oder wo Kies vorhanden,mit Spitz - Hacken heraus hauet. Die an-dere Part ladet sodenn das ausgegrabene mdie Radebergen, und die dritte fähret dasselbean den behvrigen Ort. Ist das Erdreich weilzu verführen, so braucht man wenig Graberund Lader zu vielen Fuhr- Leuten; dahm-gegen, wo es nicht weit zu schaffen, mehr ^der und Gräber erfordert werden/ wen-^'Uhr -Leute geschwinder zurücke kommen-