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Processe
Prone Proviant
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che darauf des andern Tages mit dem frühe-sten hinaus fähret, und nach dero Beliebenentweder in dem Iaqen ohne Laust die Hir-sche todt schiesset, oder mit dem Laust ausdem Schirm mit Heken und Schiessen sol-che erleget und fallet.' Wenn nun solche ge-fällte Hirsche zusammen getragen vor derHerrschafft gestreckt liegen, und nach vorigerersterer Ansage des jungen Jägers richt,? ein-treffen, svkansein Probe-Jagen, und er, alsein rechtschaffener Jäger paßiren, ausserdemaber nicht.
Processe/ nennetman diebenderObrigkeitanhängig gemachte Streit-Sachen, >o da vondem Züchter sollen untersuche!, beurtheilet,und enolichdecidiret werden. Oder ein Pro-ceß ist die Art und Weise, nach welcher eineentstehende Streitigkeit oder Beschädigungin'der bürgerlichen Gesellschafft angebracht,untersuchet^ erkannt, entschiede»/ und endlichMterljcheHülffe erlanget und geleistet werden muß. Die Art.Weise, Ordnung und Solemnräten sind meistens ausser dem Gemei-nen und Sächsischen Rechten, ingleichendenen GericktS-Gewohnheiten undObserva,!-zien/in besondern bürgerlichen und peinlichenGerichts- und Proceß-Ordnungen, vor dieniedern und hohem Gerichte Und Richtervorgeschrieben. Darnach eui Wirt in einemLande, wo er wohnet, wenn er das Unglückhat, in Processe ;u gerathen, vor allen Din-gen fragen, und die Pflichten der Kläger, Be-klagten, Richrer, Actuarien, Advseaten, Pro-cnratoren, der Jeugen, Gerichtsdiener nachUnterschied des bürgerlichen und peinlichen,des ordentlichen und ausserordentlichen, sum-marischen, exccutivischen, Wechsel-Lehn-Consistorial-Handels-Gerichts - Krieges - undanderer Processe einsehen muß. Denn essind diese eines von denen fünf Stücken, wo-für sich ein jeder Hausvater, insonderheit aberein Land-Mann, möglichst zu hüten hat, gleich-wohl aber nicht allemahl nach denen Regelnder Wirtschafft auch hüten kan. Doch kanderselbe unterschiedenen Processen, da erBeklagtens Stelle zu vertreten katte, ent-weoer entgehen, oder hat doch nicht groß Ur-sache, sich vor denselbigen zu fürchten, wennman alle seine Sachen in guter Ordnünguno Richtigkeit halt , bey Schliessung derContratte alle darinnen enthaltene Puncteklar und deutlich ausdruckt, damit man wegender Ungewißheit und Dunckelheit nicht zu strei-ten Ursach habe, die darinnen versprochenenauf seiner Seite richtig erfüllt, keineweder dem Landes-Herrn noch den Untertha-nen oderNachbarn schädliche oder sonstunan-genehme Neuerungen anfängt,niemand an sei-nen Ehren beleidiget/ sondern alles zum bestenkehret,von niemand nicht leichtlich Geld borgt,oder doch allezeit mit der Bezahlung richtig in-ve hält, keinem Menschen etwas unrechtmäßi-ger Weise entziehet, sich aller lasterhafften undin den aöttlichen und weltlichen Geseüen«erbetenen Handlungen enthält, i»dcrman
Freundjchafft erzeiget, und das Seinige in derstille und Rnhe abwartet. Man kan auch alsKlager unterschiedenen Streitigkeiten entge-hen, wenn man von seinem Recht etwas nach«laizr, und sich lo-zut vergleicht als möglich ist.Stehet einem Hausvater aber ja als Klägernoder Beklagten ein Proceß vor, so muß er erst-lich .ui Liebe und Freundschaffr mit Gegenthei-len wrechen und tractircn, und ihn zum Ver-gleich zu bringen suchen,auch dahero so viel alsmöglich nachgeben; verfängt dieses Mittelnicht, jo muß ersehen, ob nicht durch Christli-che verständige und unpartheyische Schieds-Leute ausseigerichtlich die Sache gehoben,oder durch Landes-Fürstliche Commissarie«der Streit kurylich uno ohne Weitlauffrigkeitdecjdiret werden könne. Wollen aber alleangewandte Bemühungen nichts helffen, undder Proceß soll einmahl an - und fortgehen,so mag der Hausvater erstlich in einem Ju-risten-Collegio ein lnsoimzr einholen, ob" erwohl in dieser Sache fortkommen werde; denndieses HM so viel, daß, daserne er Sachsäl-lig werden solte, derselbe doch von Bezah-lung der Unkosten befreyet wird; hiernächstaber die Sache einem gelehrten, fleißiaen,gewisienhaffren nnd unintereßirten Advocatenauftragen, sich, nachdem er Klägers oder Be-klagten Stelle vertritt/ auf einen legale,,und auten Beweis und Gezen-Beweis ge-faßt machen, den Richter und Advocaten mder Sache gründlich informlren, überall, woes nöthig, brav bezahlen, und alsdenn demProceß im Nahmen Gottes seinen Lanff las-sen. Sonst heißr auch Proceß die Art,'Wei-se und Oruiung, nach welcher in der Chymieallerhand ?racki^z gemacht werden. Die M-chymie handelt gleichfalls mit Processen: undvor diesen Processen und Proceß-Krämernhat sich ein kluger Wirt auch sorgfältig zu hü-ten. Siehe von der Alchymie und ihrendie Leipziger Sammlungen das XI.x»l und xu? Stück,pröbstling siehe Erdbeere,prone/ heissetman die äusserste Grenke ei-nes Waldes, Forstes oder Holftcs, so an dasFeld stösset, oder mit andern Holkern grenket.Und wird in den Forst-Ordnungen verboten,solche wegzuhauen und abzutreiben, weil mandadurch theils Urkunden der Grentzen hat,theils auch das Wild sich stecken kan. Es wirdauch Brahne genennet, welches Wort nach-zusehen. >
Propffe»/ siehe Pfropssen.
Proviant/ Heisset man eigentlich nur dasaufgeschüttete Korn zum Brotbacken, wiewohlauch hernach mit darunter begriffen wirdFleisch, Speck, Mehl, Erbsen, Grüke u. d. g.was sch eine geraume Zeit aufbehalten lässet.Wie nun solche Victualien ein ieter klugerHaushalter immer in Vorrath zu haben sich be-fleißigen soll; also werden iu grossen Städte»ebenfalls dergleichen in wohlfeilen Zeiten ein-gekaufft, und in gewissen darzu begvemen Or-ten, uud absonderlich darzu angelegten Pro-viant-Häusern aufgeschüttet, und mittlerer
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