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«nrcr begriffen sind, und daß diese Einrich-tung entweder durchgängig, oder aber in die-sem oder jenem Glück, entweder weise undklug oder unweise und thöricht, gut oder bö-se , schädlich oder nützlich, sorgfältig odernachläßig, bald in Ansehung der Gesetze, baldin Aiisehmig derer nach denenselben gemach-ten Anstalten der Vollstreckung und Aussichtüber die Beobachtung der Policey seyn kön-ne; sondern man wird auch sehen, daß, wennnicht alles, sondern nur einiges wohl einge-richtet, ingleichen, wenn die Policey nichtmit der Zustitz, den Cammer-und Finantz-den Staats-und Kriegs-Verfassungen, dieseaber nicht mit der Policey Harmoniren, undalles auf einander abgepasset ist, keine zuihrem Zweck vollkommen abgerichtete Poli-cen heraus kommen könne, uns daher einevollkommene Policey bey unserer grossen Un-vollkommenheit eher auf dem Pa?ier und inGedancken entworssen, als zur Wircklichkeitgebracht werden könne. Man muß daher indieser Sache zwar nach der Vollkommenheittrachten, aleichwohl aber auch zufrieden seyn,wenn nur das meiste gut eingerichtet -st. Jaeben deswegen ist, wenn von guter Policeygeredet wird, solches nur entweder in Ab-sicht auf die meisten und wichtigen Stucke,oder aber nur Vergleichungs-Weise mit derPolicey an andern Orten zu versieben. Manwird auch aus dieser gegebenen Beschreibungerkennen, daß der Gegenstand dieser Einrich-tung dieNahrungs- Geschaffte, und die da-mit Beschäfftigten, folglich auch, da die Ein-richtung durch Gesetze und Anstalten geschie-her, die Policen-Gesetze und Anstalten eigent-lich durch dieses Object bestimmet werden,und nichts anders sind, als solche Gesetzeund Anstalten, welche die Nahrungs - Ge-schaffte und die damit Beschäfftigten, derge-stalt einrichten, regieren, damit alle und jedeUnterthanen eines Landes Nahrung, Noth-durfft, Begvemlichkeit:e. haben. Folglichmüssen sie nicht nur die Mittel befördernund erleichtern,dieHindernisse aber,die aus de:Natur und Umständen der Sachen, zeitlicherGüter, der Geschäffte, und endlich der Un-wissenheit, dem Irrthum, dein Versehen undder Bosheit derer damit Beschäfftigten entste-hen, aus dem Wege räumen, sondern auchimmer mehr und mehr alles verbessern. Al-lein eben daraus erhellet ferner, daß, da theilsalle Länder ihre Nahrungs - Geschäfte undBeschafftiqte mit einander in ihrem Verhält-niß zu diesem Zweck etwas mit einander ge-mein haben, oder jedes Land oder Geschaff-te etwas besonders hat, die Policen und Po-licen -Gesetze und Anstalt.-ii, entweder die all-gemeine!! , welche uns durch die gesundeHZernunfft aus der Natur der Nahrungs-Geschäffte überhaupt entdecket werden, die-ses aber die allgemeinen natürlichen Polieey-Geschäffte sind, oder aber die besondern sind,welche dieses uns jenes Land theils insge-mein, theils in Absicht auf die besondernPrsvintzien oder deret Sttdt-vde? Land-Nah-
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rungs- Geschaffte, und zwar in bMen^baldüberhaupt, bald wegen dieses und jenen Ge-schafftes , z. E. des Ackerbaues / des H^ud-wercks- Wesens, öder endlich auch auf dasbesondere Verhältniß der Religion dazu, dawir sonderlich nach der heiligen Schrifft theilsdie Jüdische, theils die Christliche Policeyhaben, angehe. Alle besondere menschlichePolicey - Gesetze haben indessen die allgemei-nen göttlichen natürlichen Gesetze uns bey unsChristen auch die besondern offenbahrteu Lehr«Sätze der Christlichen Religion zum Grunde,oder müssen doch solchen Grund raben, wennsie vernünfftig, christlich, recht und Gottgesallig seyn sollen. W s dawider streitet, dasist eine böse und abscheuliche Policey. Dasist der erste und vornehmste Prüfe- Steinaller men schlichen vernilnfftiacn und christ-lichen Policey-Gesetze und Anstalten, maller Policey. Hiernächst haben sie zumGrunde theils die Natur und Beschaffenheitderer NahrungS-Geschaffte, und der damit Be-schäfftigten dieses und jenes Landes oder!Orts samt allen Umständen eines VolckeS.jWer also heilsame und gute Police»-Gesetze^und Anstalten eines Landes oder in einer be-sondern Sache machen, solche erklären, ar-pUciren, verbessern will, muß solchergestaltmächst denen allgemeinen natürlichen Gese-hen ein Land und ein Volck sammt allen.seinen allgemeinen uno besondern Umstandenuehr wohl kennen, überdem aber nicht nur!die Natur uns Beschaffenheit derNahrungs-Geschäffre überhaupt, son' er» auch jedes in-sonderheit, das ist, seine Objecte, seine Zwe-cke und die ErlangungS-Bewahrung?-undMwendungs- Gcschäffte selbst, nebst denenBeschäfften einsehen, untersuchen und wohlverstehen. Das ist/ er muß die osconomismund ipscizlem (deren Zusammen-hang im Art.Wirtfchaffrzu sehen,)wohliime!haben, sonst wird er schlechte Policen-Gesetzeund Anstalten machen, oder die gemachten sehrübel anbringen. In Deutschland hat man^ehemahls die Oecouomie gar nicht studi-ret, und sich überhaupt gewöhner, mehrifremde als eigene, aus unsere und ^.unse-rer Dinge, Natur und Umstände gegründeteGesetze und Anstalten anzunehmen. Daherist die Policey sehr lange Zeit bey uns sehrschlecht bestellet geiPesen, und zum theil auchnoch. Endlich aber hat man lieber fremdeRömische/ oder aber bloß vor ein Volck, z.L.gegebene Biblische Policen - Gesetze^ ange-nommen, ob sie sich gleich offrerS sehr schlechtzu unsern Umständen und zu unserer Wirt-schaft geschicket. Den obgleich nicht zu leugne»,daß in dem Römischen Gesetz - Buche vielePolicen-Gesetze und Anstalten enthalten,aller-nassen z. L. die Gesetze rcn denen Ser-vituten bey denen Ska^r- und Land -Gutemund andere nichts als Policey - Gesetze jenn,so muß man doch w.sien, baß eines theusdiese Verordnungen sehr unvollkommenverstümmelt, und nicht mir allen ihrem be-sondern Grunde und Zusammenhang insRo-
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