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stimmen, dass das Diplom an Ammonio, nicht an Erasmus geschicktworden ist.
Diese Annahme findet eine unerwartete Bestätigung durch dasBreve Leo's X. an Ammonio: „Exponi nuper nobis fecisti", beginnt es,„quod istic ad praesens exstitit vir quidam doctrina praeclarus . . .",und giebt dann gedrängt den Inhalt des Briefes an Grunni an. DerPapst nennt den Namen des Erasmus nicht, obwohl er natürlich weiss,um wen es sich handelt, er hält sich ganz im Tone der Fiktion jenesBriefes. Er sagt auch auch ausdrücklich, dass Ammonio ihm dieJugendschicksale des Erasmus habe vortragen lassen, er weiss also, wasauch wir nun annehmen dürfen, dass jener Brief von Ammonio ausgeht.
Trotzdem ist kein Zweifel, dass die lebendige Schilderung derJugendkämpfe des Erasmus nur von ihm selbst herrühren kann, wenn-gleich er, seinem Hange zur Rhetorik folgend, sie späterhin ausge-schmückt haben mag, und dass Ammonio diese Erzählung durch Zusätzeam Anfang und am Schluss nur in Briefform gebracht hat. Um aberdiese so für die Jugendgeschichte des Erasmus gerettete Quelle aufihren rechten Wert zurückzuführen, wird es nötig sein, sich der Um-stände zu erinnern, denen sie ihre Entstehung verdankt; wie denn über-haupt, da dem Erasmus, soweit ich sehe, direkte Erfindungen und tbat-sächliche Unwahrheiten erheblicher Art kaum nachgewiesen werdenkönnen, der Biograph sich auf die Aufgabe beschränken muss, seineÄusserungen ihrer tendenziösen Färbung und des mythischen Schimmerszu entkleiden, worin dem rückwärts schauenden Auge jedes MenschenGestalten und Ereignisse der Jugend erscheinen.
Für einen Fall dieser Art ergiebt sich der Beweis aus dem Briefeselbst. Ist dieser echt, so muss auch die hier wie in dem Briefe anServatius enthaltene Behauptung, dass Erasmus bereits von Julius II.eine Dispensation von der Verpflichtung zur Ordenstracht erlangt habe,was Vischer bestreitet, auf Wahrheit beruhen; denn ihre Unwahrheitwäre, nach kaum 8 Jahren, in der päpstlichen Kanzlei mit Leichtigkeitfestgestellt worden. Wahrscheinlich war diese Dispensation Julius' II.mit Rücksicht auf die damals herrschende Pest, um Erasmus gegen dieverhängnisvolle Verwechselung mit den Pestärzten zu schützen, auf denAufenthalt in Rom beschränkt, und sein Vergehen bestand darin, dasser eigenmächtig auch später die Kleidung des Weltgeistlichen beibehaltenhatte. In dem Briefe an Servatius macht er auch keinen Versuch, sichwegen des weiteren Wechsels der Kleidung in England unter den Schutzdieser Indulgenz zu stellen.
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